SÜSSHOLZWURZEL Tee 125 g

Artikelnummer: 05467292

Grundpreis: 47,60 € / 1 kg

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5,95 € 3
 

Bei Arzneimitteln: Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker.

Bei Tierarzneimitteln: Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihren Tierarzt oder Apotheker.

PZN 05467292
Anbieter Bombastus-Werke AG
Packungsgröße 125 g
Produktname SÜSSHOLZWURZEL BOMBASTUS
Darreichungsform Tee
Monopräparat ja
Wirksubstanz Süßholzwurzel
Pfl. Arzneimittel ja
Rezeptpflichtig nein
Apothekenpflichtig nein

Die Gesamtdosis sollte nicht ohne Rücksprache mit einem Arzt oder Apotheker überschritten werden.

Art der Anwendung?
Bereiten Sie den Tee zu und trinken Sie ihn gleich. Übergießen Sie dafür den Tee mit siedendem Wasser (ca. 150 ml) und geben Sie ihn nach ca. 10-15 Minuten durch ein Teesieb.

Dauer der Anwendung?
Bei Verdauungsbeschwerden: Ohne ärztlichen Rat sollten Sie das Arzneimittel nicht länger als 2 Wochen anwenden. Bei länger anhaltenden oder regelmäßig wiederkehrenden Beschwerden sowie bei einer Verschlechterung der Beschwerden sollten sie Ihren Arzt aufsuchen. Das Arzneimittel sollte nicht länger als 4 Wochen angewendet werden.
Bei Erkältung: Ohne ärztlichen Rat sollten Sie das Arzneimittel nicht länger als 1 Woche anwenden.

Überdosierung?
Bei einer Überdosierung kann es unter anderem zu Wasseransammlungen im Gewebe, Bluthochdruck und zu Herzrhythmusstörungen kommen. Im Zweifelsfall wenden Sie sich an Ihren Arzt.

Generell gilt: Achten Sie vor allem bei Säuglingen, Kleinkindern und älteren Menschen auf eine gewissenhafte Dosierung. Im Zweifelsfalle fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker nach etwaigen Auswirkungen oder Vorsichtsmaßnahmen.

Eine vom Arzt verordnete Dosierung kann von den Angaben der Packungsbeilage abweichen. Da der Arzt sie individuell abstimmt, sollten Sie das Arzneimittel daher nach seinen Anweisungen anwenden.

 

Dosierung
Zur Zubereitung eines Teeaufgusses zum Trinken bei Verdauungsbeschwerden:
 
Erwachsene 1,5-2 g 2-4 mal täglich nach der Mahlzeit
Zur Zubereitung eines Teeaufgusses zum Trinken bei Erkältung:
 
Erwachsene 1,5 g 2-mal täglich unabhängig von der Mahlzeit
Diese Anwendungen stützen sich ausschließlich auf die langjährige Anwendung des Arzneimittels in den Anwendungsgebieten.

 

- Verdauungsbeschwerden
- Brennen im Oberbauch
- Erkältungskrankheiten der Atemwege, mit Schleimbildung

Wie wirkt der Inhaltsstoff des Arzneimittels?

Die Inhaltsstoffe entstammen der Pflanze Süßholz (Lakritze) und wirken als natürliches Gemisch. Zu der Pflanze selbst:
- Aussehen: mehrjährige Staude mit großen Fiederblättern und kleinen hellblauen bis violetten Blüten, die in Ähren wachsen; kräftig ausgeprägtes Wurzelsystem
- Vorkommen: Mittelmeerraum
- Hauptsächliche Inhaltsstoffe: Saponine (Glycyrrhizinsäure), Flavonoide (Liquiritin)
- Verwendete Pflanzenteile und Zubereitungen: Presssaft, Extrakte und Tinkturen aus der gesamten Pflanze, vor allem aber aus der Wurzel
Die in der Süßholzwurzel enthaltenen Saponine sind in der Lage, ähnlich wie Seife die Oberflächenspannung von festsitzendem Schleim herunterzusetzen und ihn auf diese Weise zu verflüssigen. Gleichzeitig werden die Flimmerhärchen zu schnelleren Schlagbewegungen angeregt, so dass der flüssige Schleim rasch abtransportiert wird. Glycyrrhizinsäure ist chemisch eng verwandt mit einem körpereigenen Stoff, der entzündungshemmend wirkt und kann deshalb ebenfalls bei Entzündungen eingesetzt werden.
bezogen auf 1 g Tee

1 g Süßholzwurzel

Was spricht gegen eine Anwendung?

Immer:
- Überempfindlichkeit gegen die Inhaltsstoffe

Unter Umständen - sprechen Sie hierzu mit Ihrem Arzt oder Apotheker:
- Bluthochdruck
- Eingeschränkte Nierenfunktion
- Lebererkrankungen, die durch Gallenstauung entstanden sind
- Leberzirrhose (Schädigung des Lebergewebes)
- Herz-Kreislauf-Erkrankung
- Kaliummangel

Wenn Sie Süßholzwurzeltee trinken, sollten Sie keine anderen Süßholzwurzel-haltigen Produkte zu sich nehmen.

Welche Altersgruppe ist zu beachten?
- Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren: Das Arzneimittel sollte in der Regel in dieser Altersgruppe nicht angewendet werden.

Was ist mit Schwangerschaft und Stillzeit?
- Schwangerschaft: Das Arzneimittel sollte nach derzeitigen Erkenntnissen nicht angewendet werden.
- Stillzeit: Von einer Anwendung wird nach derzeitigen Erkenntnissen abgeraten. Eventuell ist ein Abstillen in Erwägung zu ziehen.

Ist Ihnen das Arzneimittel trotz einer Gegenanzeige verordnet worden, sprechen Sie mit Ihrem Arzt oder Apotheker. Der therapeutische Nutzen kann höher sein, als das Risiko, das die Anwendung bei einer Gegenanzeige in sich birgt.
Welche unerwünschten Wirkungen können auftreten?

Für das Arzneimittel sind derzeit keine Nebenwirkungen bekannt.

Bemerken Sie eine Befindlichkeitsstörung oder Veränderung während der Behandlung, wenden Sie sich an Ihren Arzt oder Apotheker.

Für die Information an dieser Stelle werden vor allem Nebenwirkungen berücksichtigt, die bei mindestens einem von 1.000 behandelten Patienten auftreten.
Was sollten Sie beachten?
- Es kann Arzneimittel geben, mit denen Wechselwirkungen auftreten. Sie sollten deswegen generell vor der Behandlung mit einem neuen Arzneimittel jedes andere, das Sie bereits anwenden, dem Arzt oder Apotheker angeben. Das gilt auch für Arzneimittel, die Sie selbst kaufen, nur gelegentlich anwenden oder deren Anwendung schon einige Zeit zurückliegt.

Bei Arzneimitteln: Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker.

Bei Tierarzneimitteln: Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihren Tierarzt oder Apotheker.

* Sparpotential gegenüber der unverbindlichen Preisempfehlung des Herstellers (UVP) oder der unverbindlichen Herstellermeldung des Apothekenverkaufspreises (UAVP) an die Informationsstelle für Arzneispezialitäten (IFA GmbH) / nur bei rezeptfreien Produkten außer Büchern.

¹ Unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers (UVP)

² Apothekenverkaufspreis (AVP). Der AVP ist keine unverbindliche Preisempfehlung der Hersteller. Der AVP ist ein von den Apotheken selbst in Ansatz gebrachter Preis für rezeptfreie Arzneimittel, der in der Höhe dem für Apotheken verbindlichen Arzneimittel Abgabepreis entspricht, zu dem eine Apotheke in bestimmten Fällen (z.B. bei Kindern unter 12 Jahren) das Produkt mit der gesetzlichen Krankenversicherung abrechnet.

Im Gegensatz zum AVP ist die gebräuchliche UVP eine Empfehlung der Hersteller.

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