STIEFMÜTTERCHENKRAUT Tee 50 g

Artikelnummer: 04597207

Grundpreis: 99,80 € / 1 kg

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4,99 € 3
 

Bei Arzneimitteln: Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker.

Bei Tierarzneimitteln: Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihren Tierarzt oder Apotheker.

PZN 04597207
Anbieter Bombastus-Werke AG
Packungsgröße 50 g
Produktname STIEFMÜTTERCHENKRAUT BOMBASTUS
Darreichungsform Tee
Monopräparat ja
Wirksubstanz Stiefmütterchenkraut
Pfl. Arzneimittel ja
Rezeptpflichtig nein
Apothekenpflichtig nein

Die Gesamtdosis sollte nicht ohne Rücksprache mit einem Arzt oder Apotheker überschritten werden.

Art der Anwendung?
Bereiten Sie den Tee zu und trinken Sie ihn gleich. Übergießen Sie dafür den Tee mit siedendem Wasser (ca. 150 ml) und geben Sie ihn nach etwa 10-15 Minuten durch ein Teesieb.
Oder: Bereiten Sie einen Teeaufguss für einen Umschlag zu und legen ihn auf die betroffene(n) Körperstelle(n). Dazu übergießen Sie den Tee mit 1 Liter siedendem Wasser und lassen ihn zugedeckt etwa 10-15 Minuten ziehen. Geben Sie ihn dann durch ein Teesieb.
Oder: Bereiten Sie einen Teeaufguss für ein warmes Bad zu. Dazu übergießen Sie den Tee mit 1 Liter siedendem Wasser und lassen ihn zugedeckt etwa 10-15 Minuten ziehen. Geben Sie den Aufguss nach dem Abseihen in die Wanne.

Dauer der Anwendung?
Ohne ärztlichen Rat sollten Sie das Arzneimittel nicht länger als 4 Wochen anwenden. Bei länger anhaltenden oder regelmäßig wiederkehrenden Beschwerden sowie bei einer Verschlechterung der Beschwerden sollten Sie Ihren Arzt aufsuchen.

Überdosierung?
Es sind keine Überdosierungserscheinungen bekannt. Im Zweifelsfall wenden Sie sich an Ihren Arzt.

Generell gilt: Achten Sie vor allem bei Säuglingen, Kleinkindern und älteren Menschen auf eine gewissenhafte Dosierung. Im Zweifelsfalle fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker nach etwaigen Auswirkungen oder Vorsichtsmaßnahmen.

Eine vom Arzt verordnete Dosierung kann von den Angaben der Packungsbeilage abweichen. Da der Arzt sie individuell abstimmt, sollten Sie das Arzneimittel daher nach seinen Anweisungen anwenden.

 

Dosierung
Zur Zubereitung eines Teeaufgusses zum Trinken:
 
Erwachsene 3 g 1-3 mal täglich unabhängig von der Mahlzeit
Zur Zubereitung eines Teeaufgusses für Umschläge:
 
Jugendliche ab 12 Jahren und Erwachsene 5-20 g 2-3 mal täglich verteilt über den Tag
Zur Zubereitung eines Teeaufgusses für Bäder:
 
Jugendliche ab 12 Jahren und Erwachsene 5-10 g Ein- bis mehrmals täglich unabhängig von der Tageszeit
Das Arzneimittel sollte nicht bei Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren zur innerlichen Anwendung als Teeaufguss zum Trinken angewendet werden.
 
Suchen Sie Ihren Arzt auf bei anhaltenden, wiederkehrenden sowie nässenden oder eitrig infizierten Hauterkrankungen.

 

- Hautentzündung mit verstärkter Talgproduktion (Seborrhoische Dermatitis), vor allem bei leichten Formen
- Fettende Hauterkrankungen

Wie wirkt der Inhaltsstoff des Arzneimittels?

Die Inhaltsstoffe entstammen der Pflanze Stiefmütterchen und wirken als natürliches Gemisch. Zu der Pflanze selbst:

- Aussehen: einjährige Pflanze mit herzförmigen, am Rand leicht gezähnten Blättern und den typisch dreifarbigen Blüten
- Vorkommen: Europa, Asien
- Hauptsächliche Inhaltsstoffe: Flavonoide (Violaquercitrin, Violanthin), Methylsalicylsäure, Triterpensaponine, Schleimstoffe
- Verwendete Pflanzenteile und Zubereitungen: hauptsächlich Extrakte des getrockneten Krautes.
Die enthaltenen Flavonoide, Triterpensaponine und die Methylsalicylsäure wirken entzündungshemmend. Unterstützend beruhigen die Schleimstoffe die gereizte Haut.
bezogen auf 1 g Tee

1 g Stiefmütterchenkraut

Was spricht gegen eine Anwendung?

- Überempfindlichkeit gegen die Inhaltsstoffe
- Offene Wunden, bei äußerlicher Anwendung
- Großflächige Hautschädigung, bei äußerlicher Anwendung

Welche Altersgruppe ist zu beachten?
- Kinder unter 12 Jahren: Das Arzneimittel sollte in der Regel in dieser Altersgruppe nicht angewendet werden.

Was ist mit Schwangerschaft und Stillzeit?
- Schwangerschaft: Das Arzneimittel sollte nach derzeitigen Erkenntnissen nicht angewendet werden.
- Stillzeit: Von einer Anwendung wird nach derzeitigen Erkenntnissen abgeraten. Eventuell ist ein Abstillen in Erwägung zu ziehen.

Ist Ihnen das Arzneimittel trotz einer Gegenanzeige verordnet worden, sprechen Sie mit Ihrem Arzt oder Apotheker. Der therapeutische Nutzen kann höher sein, als das Risiko, das die Anwendung bei einer Gegenanzeige in sich birgt.
Welche unerwünschten Wirkungen können auftreten?

Für das Arzneimittel sind derzeit keine Nebenwirkungen bekannt.

Bemerken Sie eine Befindlichkeitsstörung oder Veränderung während der Behandlung, wenden Sie sich an Ihren Arzt oder Apotheker.

Für die Information an dieser Stelle werden vor allem Nebenwirkungen berücksichtigt, die bei mindestens einem von 1.000 behandelten Patienten auftreten.
Was sollten Sie beachten?
- Wenden Sie Vollbäder unabhängig vom Inhaltsstoff bei:
- Herzschwäche und Bluthochdruck
- Fieber und Infektionen
- Hauterkrankungen oder -verletzungen
nur nach Rücksprache mit einem Arzt an.
- Vorsicht bei Allergie gegen Ascorbinsäure (Vitamin C)!

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Bei Arzneimitteln: Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker.

Bei Tierarzneimitteln: Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihren Tierarzt oder Apotheker.

* Sparpotential gegenüber der unverbindlichen Preisempfehlung des Herstellers (UVP) oder der unverbindlichen Herstellermeldung des Apothekenverkaufspreises (UAVP) an die Informationsstelle für Arzneispezialitäten (IFA GmbH) / nur bei rezeptfreien Produkten außer Büchern.

¹ Unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers (UVP)

² Apothekenverkaufspreis (AVP). Der AVP ist keine unverbindliche Preisempfehlung der Hersteller. Der AVP ist ein von den Apotheken selbst in Ansatz gebrachter Preis für rezeptfreie Arzneimittel, der in der Höhe dem für Apotheken verbindlichen Arzneimittel Abgabepreis entspricht, zu dem eine Apotheke in bestimmten Fällen (z.B. bei Kindern unter 12 Jahren) das Produkt mit der gesetzlichen Krankenversicherung abrechnet.

Im Gegensatz zum AVP ist die gebräuchliche UVP eine Empfehlung der Hersteller.

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