SILIMARIT Weichkapseln 100 St

Artikelnummer: 04648519

Grundpreis: 0,79 € / 1 St

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78,74 € 3
 

Bei Arzneimitteln: Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker.

Bei Tierarzneimitteln: Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihren Tierarzt oder Apotheker.

PZN 04648519
Anbieter Bionorica SE
Packungsgröße 100 St
Packungsnorm N3
Produktname Silimarit
Darreichungsform Weichkapseln
Monopräparat ja
Wirksubstanz Mariendistelfrüchte-Trockenextrakt
Pfl. Arzneimittel ja
Rezeptpflichtig nein
Apothekenpflichtig ja

Die Gesamtdosis sollte nicht ohne Rücksprache mit einem Arzt oder Apotheker überschritten werden.

Art der Anwendung?
Nehmen Sie das Arzneimittel mit Flüssigkeit (z.B. 1 Glas Wasser) ein.

Dauer der Anwendung?
Die Anwendungsdauer richtet sich nach der Art der Beschwerden und/oder dem Verlauf der Erkrankung. Fragen Sie dazu im Zweifelsfalle Ihren Arzt oder Apotheker.

Überdosierung?
Bei einer Überdosierung kann es unter anderem zu Magen-Darm-Beschwerden kommen. Setzen Sie sich bei dem Verdacht auf eine Überdosierung umgehend mit einem Arzt in Verbindung.

Einnahme vergessen?
Setzen Sie die Einnahme zum nächsten vorgeschriebenen Zeitpunkt ganz normal (also nicht mit der doppelten Menge) fort.

Generell gilt: Achten Sie vor allem bei Säuglingen, Kleinkindern und älteren Menschen auf eine gewissenhafte Dosierung. Im Zweifelsfalle fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker nach etwaigen Auswirkungen oder Vorsichtsmaßnahmen.

Eine vom Arzt verordnete Dosierung kann von den Angaben der Packungsbeilage abweichen. Da der Arzt sie individuell abstimmt, sollten Sie das Arzneimittel daher nach seinen Anweisungen anwenden.

 

Dosierung
Jugendliche ab 12 Jahren und Erwachsene 1 Kapsel 2-mal täglich morgens und abends, unabhängig von der Mahlzeit
Das Arzneimittel eignet sich nicht zur Behandlung von akuten Vergiftungen.

 

- Chronisch entzündliche Lebererkrankungen, unterstützende Behandlung
- Leberzirrhose, unterstützende Behandlung
- Leberschäden, verursacht durch Lebergifte

Wie wirkt der Inhaltsstoff des Arzneimittels?

Die Inhaltsstoffe entstammen der Pflanze Mariendistel und wirken als natürliches Gemisch. Zu der Pflanze selbst:
- Aussehen: Bis zu 2 m hohe Distel mit großen dunkelgrün-weiß marmorierten Blättern und auffälligen purpurfarbenen Blüten
- Vorkommen: Europa, vor allem sonnige, eher karge Standorte im Mittelmeerraum
- Hauptsächliche Inhaltsstoffe: Silymarin, das ein Gemisch aus verschiedenen Wirkstoffen ist (Silibinin, Silychristin, Silydanin)
- Verwendete Pflanzenteile und Zubereitungen: Extrakte und Tinkturen aus Kraut und Früchten
Insbesondere Mariendistelfrüchte haben ausgeprägte leberschützende Eigenschaften. Ihre Inhaltsstoffe schirmen zum einen die Leber vor zahlreichen Giften, zum Beispiel Alkohol, ab. Gleichzeitig fangen sie auch schädigende Stoffe ab und fördern die Bildung neuer Leberzellen. Ausserdem vermindert die Mariendistel die Bildung von entzündungserregenden Stoffen im Körper.
bezogen auf 1 Kapsel

+ Mariendistelfrüchte-Trockenextrakt

(HPLC) 140 mg Silymarin

+ Gelatine

0-69 mg Glucose-1-Wasser

+ Glycerol

+ Kokosfett, raffiniert

+ Palmöl, hydriert

+ Phospholipide (Sojabohne)

174 mg Sojaöl, raffiniert

+ Sorbitol 70

23,22 mg Sorbitol

+ Wachs, gelbes

+ Wasser, gereinigtes

+ Eisen(III)-oxid

Was spricht gegen eine Anwendung?

- Überempfindlichkeit gegen die Inhaltsstoffe

Welche Altersgruppe ist zu beachten?
- Kinder unter 12 Jahren: Das Arzneimittel darf nur nach Rücksprache mit einem Arzt oder unter ärztlicher Kontrolle angewendet werden.

Was ist mit Schwangerschaft und Stillzeit?
- Schwangerschaft: Das Arzneimittel sollte nach derzeitigen Erkenntnissen nicht angewendet werden.
- Stillzeit: Von einer Anwendung wird nach derzeitigen Erkenntnissen abgeraten. Eventuell ist ein Abstillen in Erwägung zu ziehen.

Ist Ihnen das Arzneimittel trotz einer Gegenanzeige verordnet worden, sprechen Sie mit Ihrem Arzt oder Apotheker. Der therapeutische Nutzen kann höher sein, als das Risiko, das die Anwendung bei einer Gegenanzeige in sich birgt.
Welche unerwünschten Wirkungen können auftreten?

- Magen-Darm-Beschwerden, wie:
- Übelkeit
- Durchfälle
- Überempfindlichkeitsreaktionen der Haut, wie:
- Hautausschlag
- Juckreiz
- Anfälle von Atemnot

Bemerken Sie eine Befindlichkeitsstörung oder Veränderung während der Behandlung, wenden Sie sich an Ihren Arzt oder Apotheker.

Für die Information an dieser Stelle werden vor allem Nebenwirkungen berücksichtigt, die bei mindestens einem von 1.000 behandelten Patienten auftreten.
Was sollten Sie beachten?
- Vorsicht bei einer Unverträglichkeit gegenüber Fructose (Fruchtzucker). Wenn Sie eine Diabetes-Diät einhalten müssen, sollten Sie den Zuckergehalt berücksichtigen.
- Vorsicht bei einer Unverträglichkeit gegenüber Glucose. Wenn Sie eine Diabetes-Diät einhalten müssen, sollten Sie den Zuckergehalt berücksichtigen.
- Vorsicht bei Allergie gegen Erdnüsse und Soja.
- Es kann Arzneimittel geben, mit denen Wechselwirkungen auftreten. Sie sollten deswegen generell vor der Behandlung mit einem neuen Arzneimittel jedes andere, das Sie bereits anwenden, dem Arzt oder Apotheker angeben. Das gilt auch für Arzneimittel, die Sie selbst kaufen, nur gelegentlich anwenden oder deren Anwendung schon einige Zeit zurückliegt.

Bei Arzneimitteln: Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker.

Bei Tierarzneimitteln: Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihren Tierarzt oder Apotheker.

* Sparpotential gegenüber der unverbindlichen Preisempfehlung des Herstellers (UVP) oder der unverbindlichen Herstellermeldung des Apothekenverkaufspreises (UAVP) an die Informationsstelle für Arzneispezialitäten (IFA GmbH) / nur bei rezeptfreien Produkten außer Büchern.

¹ Unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers (UVP)

² Apothekenverkaufspreis (AVP). Der AVP ist keine unverbindliche Preisempfehlung der Hersteller. Der AVP ist ein von den Apotheken selbst in Ansatz gebrachter Preis für rezeptfreie Arzneimittel, der in der Höhe dem für Apotheken verbindlichen Arzneimittel Abgabepreis entspricht, zu dem eine Apotheke in bestimmten Fällen (z.B. bei Kindern unter 12 Jahren) das Produkt mit der gesetzlichen Krankenversicherung abrechnet.

Im Gegensatz zum AVP ist die gebräuchliche UVP eine Empfehlung der Hersteller.

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