KOHLE Compretten Tabletten 30 St

Artikelnummer: 03056515

Grundpreis: 0,37 € / 1 St

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10,97 € 3
 

Bei Arzneimitteln: Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker.

Bei Tierarzneimitteln: Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihren Tierarzt oder Apotheker.

PZN 03056515
Anbieter Klinge Pharma GmbH
Packungsgröße 30 St
Produktname Kohle-Compretten
Darreichungsform Tabletten
Monopräparat ja
Wirksubstanz Kohle, medizinische
Rezeptpflichtig nein
Apothekenpflichtig nein

Die Gesamtdosis sollte nicht ohne Rücksprache mit einem Arzt oder Apotheker überschritten werden.

Art der Anwendung?
Nehmen Sie das Arzneimittel mit Flüssigkeit (z.B. 1 Glas Wasser) ein.
Oder: Bereiten Sie das Arzneimittel zu und nehmen Sie es ein. Dazu verrühren Sie es in reichlich Flüssigkeit (keine Milch).
Bei Vergiftungen: Die Anwendung sollte nur durch Fachpersonal oder unter deren Aufsicht erfolgen.

Dauer der Anwendung?
Bei Durchfall: Ohne ärztlichen Rat sollten Sie das Arzneimittel nicht länger als 3 Tage anwenden.
Bei Vergiftungen: Die Anwendungsdauer bestimmt Ihr Arzt.

Überdosierung?
Es sind keine Überdosierungserscheinungen bekannt. Im Zweifelsfall wenden Sie sich an Ihren Arzt.

Generell gilt: Achten Sie vor allem bei Säuglingen, Kleinkindern und älteren Menschen auf eine gewissenhafte Dosierung. Im Zweifelsfalle fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker nach etwaigen Auswirkungen oder Vorsichtsmaßnahmen.

Eine vom Arzt verordnete Dosierung kann von den Angaben der Packungsbeilage abweichen. Da der Arzt sie individuell abstimmt, sollten Sie das Arzneimittel daher nach seinen Anweisungen anwenden.

 

Dosierung
Bei Durchfall:
 
Kinder und Jugendliche bis 14 Jahren 1-2 Tabletten 3-5 mal täglich vor der Mahlzeit (auf leeren Magen)

Jugendliche ab 14 Jahren und Erwachsene 2-4 Tabletten 3-5 mal täglich vor der Mahlzeit (auf leeren Magen)
Achten Sie auf einen ausreichenden Ersatz von Flüssigkeit und Salzen (Elektrolyten), vor allem bei Kindern.
 
Bei Vergiftung: Da es sich um einen Notfall handelt, erfolgt die Dosierung individuell und durch einen Arzt.
 
Suchen Sie Ihren Arzt auf, wenn zusätzlich Beschwerden wie Durchfälle, die mit Blutbeimengungen oder Temperaturerhöhungen einhergehen, auftreten.

 

- Durchfälle, vor allem akut
- Vergiftungen und Überdosierungen von Arzneimitteln Verhinderung der Aufnahme und Beschleunigung der Ausscheidung

Wie wirkt der Inhaltsstoff des Arzneimittels?

Medizinsche Kohle bindet ganz unspezifisch gelöste Teilchen, wie z.B. Giftstoffe oder Bakterien. Der Effekt kommt dadurch zustande, dass die medizinische Kohle ein Gerüst darstellt mit ganz vielen Poren. Dadurch steht sehr viel Oberfläche zur Verfügung, die kleine gelöste Teilchen "einfangen" kann. Die Wirkung kommt v.a. im Darm zum Tragen, die gebundenen Stoffe können so mit dem Stuhl zusammen ausgeschieden werden.
bezogen auf 1 Tablette

250 mg Kohle, medizinische

250 mg Aktivkohle

250 mg Adsorbierende Kohle

250 mg Medizinische Kohle

284 mg Saccharose

184 mg Lactose

92 mg Glucose

92 mg Galactose

+ Carmellose natrium

+ Magnesium stearat

Was spricht gegen eine Anwendung?

- Überempfindlichkeit gegen die Inhaltsstoffe
- Fieber
- Vergiftungen mit ätzenden Stoffen (starke Säuren und Laugen)

Was ist mit Schwangerschaft und Stillzeit?
- Schwangerschaft: Nach derzeitigen Erkenntnissen hat das Arzneimittel keine schädigenden Auswirkungen auf die Entwicklung Ihres Kindes oder die Geburt.
- Stillzeit: Es gibt nach derzeitigen Erkenntnissen keine Hinweise darauf, dass das Arzneimittel während der Stillzeit nicht angewendet werden darf.

Ist Ihnen das Arzneimittel trotz einer Gegenanzeige verordnet worden, sprechen Sie mit Ihrem Arzt oder Apotheker. Der therapeutische Nutzen kann höher sein, als das Risiko, das die Anwendung bei einer Gegenanzeige in sich birgt.
Welche unerwünschten Wirkungen können auftreten?

Vor allem bei Gebrauch hoher Dosen können auftreten:
- Verstopfung
- Darmverschluss durch Hindernis im Darm

Bemerken Sie eine Befindlichkeitsstörung oder Veränderung während der Behandlung, wenden Sie sich an Ihren Arzt oder Apotheker.

Für die Information an dieser Stelle werden vor allem Nebenwirkungen berücksichtigt, die bei mindestens einem von 1.000 behandelten Patienten auftreten.
Was sollten Sie beachten?
- Die Wirkung der Anti-Baby-Pille kann durch das Arzneimittel beeinträchtigt werden. Für die Dauer der Einnahme sollten Sie deshalb zusätzliche Maßnahmen zur Empfängnisverhütung treffen.
- Vorsicht bei Allergie gegen Bindemittel (z.B. Carboxymethylcellulose mit der E-Nummer E 466)!
- Vorsicht bei einer Unverträglichkeit gegenüber Galactose. Wenn Sie eine Diabetes-Diät einhalten müssen, sollten Sie den Zuckergehalt berücksichtigen.
- Vorsicht bei einer Unverträglichkeit gegenüber Glucose. Wenn Sie eine Diabetes-Diät einhalten müssen, sollten Sie den Zuckergehalt berücksichtigen.
- Vorsicht bei einer Unverträglichkeit gegenüber Lactose. Wenn Sie eine Diabetes-Diät einhalten müssen, sollten Sie den Zuckergehalt berücksichtigen.
- Vorsicht bei einer Unverträglichkeit gegenüber Saccharose. Wenn Sie eine Diabetes-Diät einhalten müssen, sollten Sie den Zuckergehalt berücksichtigen.
- Es kann Arzneimittel geben, mit denen Wechselwirkungen auftreten. Sie sollten deswegen generell vor der Behandlung mit einem neuen Arzneimittel jedes andere, das Sie bereits anwenden, dem Arzt oder Apotheker angeben. Das gilt auch für Arzneimittel, die Sie selbst kaufen, nur gelegentlich anwenden oder deren Anwendung schon einige Zeit zurückliegt.

Bei Arzneimitteln: Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker.

Bei Tierarzneimitteln: Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihren Tierarzt oder Apotheker.

* Sparpotential gegenüber der unverbindlichen Preisempfehlung des Herstellers (UVP) oder der unverbindlichen Herstellermeldung des Apothekenverkaufspreises (UAVP) an die Informationsstelle für Arzneispezialitäten (IFA GmbH) / nur bei rezeptfreien Produkten außer Büchern.

¹ Unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers (UVP)

² Apothekenverkaufspreis (AVP). Der AVP ist keine unverbindliche Preisempfehlung der Hersteller. Der AVP ist ein von den Apotheken selbst in Ansatz gebrachter Preis für rezeptfreie Arzneimittel, der in der Höhe dem für Apotheken verbindlichen Arzneimittel Abgabepreis entspricht, zu dem eine Apotheke in bestimmten Fällen (z.B. bei Kindern unter 12 Jahren) das Produkt mit der gesetzlichen Krankenversicherung abrechnet.

Im Gegensatz zum AVP ist die gebräuchliche UVP eine Empfehlung der Hersteller.

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