BIFON Lösung 35 ml

Artikelnummer: 08931258

Grundpreis: 384,29 € / 1 l

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13,45 € 3
 

Bei Arzneimitteln: Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker.

Bei Tierarzneimitteln: Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihren Tierarzt oder Apotheker.

PZN 08931258
Anbieter DERMAPHARM AG
Packungsgröße 35 ml
Packungsnorm N2
Produktname Bifon 10mg/ml
Darreichungsform Lösung
Monopräparat ja
Wirksubstanz Bifonazol
Rezeptpflichtig nein
Apothekenpflichtig ja

Die Gesamtdosis sollte nicht ohne Rücksprache mit einem Arzt oder Apotheker überschritten werden.

Art der Anwendung?
Tropfen Sie das Arzneimittel auf die betroffene(n) Hautstelle(n) auf.

Dauer der Anwendung?
Die Anwendungsdauer richtet sich nach der Art der Beschwerden und/oder dem Verlauf der Erkrankung. Behandlungsdauer: bei Fußpilz und bei Pilzinfektionen zwischen den Zehen oder Fingern 3 Wochen, bei Pilzbefall der Haut und bei Pilzbefalll in Hautfalten mit Fadenpilzen 2-3 Wochen, bei Hautflechte durch Kleienpilz und Zwergflechte 2 Wochen, bei Pilzbefall der Haut mit Hefepilzen 2-4 Wochen.

Überdosierung?
Wird das Arzneimittel wie beschrieben angewendet, sind keine Überdosierungserscheinungen bekannt. Im Zweifelsfall wenden Sie sich an Ihren Arzt.

Anwendung vergessen?
Setzen Sie die Anwendung zum nächsten vorgeschriebenen Zeitpunkt ganz normal (also nicht mit der doppelten Menge) fort.

Generell gilt: Achten Sie vor allem bei Säuglingen, Kleinkindern und älteren Menschen auf eine gewissenhafte Dosierung. Im Zweifelsfalle fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker nach etwaigen Auswirkungen oder Vorsichtsmaßnahmen.

Eine vom Arzt verordnete Dosierung kann von den Angaben der Packungsbeilage abweichen. Da der Arzt sie individuell abstimmt, sollten Sie das Arzneimittel daher nach seinen Anweisungen anwenden.

 

Dosierung
Erwachsene 3 Tropfen 1-mal täglich vor dem Schlafengehen
Es gibt verschiedene Erreger, die eine Erkrankung verursachen können. Ob das Arzneimittel gegen die vorliegende Infektion wirksam ist, kann nur der Arzt entscheiden.

 

- Pilzinfektionen mit Fadenpilzen (Dermatophyten) und anderen Pilzen, wie:
   - Pilzinfektionen der Haut
   - Pilzinfektionen in den Körperfalten
   - Pilzinfektionen zwischen den Zehen oder Fingern (Interdigitalmykose)
   - Fußpilz
   - Pilzinfektion an den Handflächen
   - Hautflechte durch Kleienpilz (Pityriasis versicolor)
- Pilzinfektionen mit Hefepilzen, wie:
   - Pilzinfektionen der Haut
- Zwergflechte (Erythrasma) (Hautinfektion mit bestimmten Bakterien)

Wie wirkt der Inhaltsstoff des Arzneimittels?

Bifonazol wirkt gegen Pilzerkrankungen. Der Wirkstoff schädigt die äußere Hülle, die sog. Zellmembran von Pilzen. Diese Hülle verliert somit einen Teil ihrer Funktionen, sie wird z.B. für Nährstoffe undurchlässiger - die Zelle hungert, oder Zellbestandteile treten aus und die Zelle löst sich auf. Je nach Wirkstoffkonzentration werden die Pilze dadurch in ihrem Wachstum und ihrer Vermehrung gehemmt oder direkt abgetötet. Der Wirkstoff ist außerdem gegen bestimmte Bakterien wirksam.
bezogen auf 1 ml Lösung

10 mg Bifonazol

+ Ethanol 96% (V/V)

+ Isopropyl myristat

Was spricht gegen eine Anwendung?

- Überempfindlichkeit gegen die Inhaltsstoffe

Welche Altersgruppe ist zu beachten?
- Säuglinge und Kleinkinder unter 2 Jahren: Das Arzneimittel darf nur nach Rücksprache mit einem Arzt oder unter ärztlicher Kontrolle angewendet werden.
- Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren: Für diese Altersgruppe liegen keine Angaben vor. Ist das Arzneimittel rezeptfrei, befragen Sie hierzu auf alle Fälle Ihren Arzt oder Apotheker.

Was ist mit Schwangerschaft und Stillzeit?
- Schwangerschaft: Wenden Sie sich an Ihren Arzt. Es spielen verschiedene Überlegungen eine Rolle, ob und wie das Arzneimittel in der Schwangerschaft angewendet werden kann.
- Stillzeit: Von einer Anwendung wird nach derzeitigen Erkenntnissen abgeraten. Eventuell ist ein Abstillen in Erwägung zu ziehen.

Ist Ihnen das Arzneimittel trotz einer Gegenanzeige verordnet worden, sprechen Sie mit Ihrem Arzt oder Apotheker. Der therapeutische Nutzen kann höher sein, als das Risiko, das die Anwendung bei einer Gegenanzeige in sich birgt.
Welche unerwünschten Wirkungen können auftreten?

- Hautreizungen, wie:
- Trockene Haut
- Hautirritation
- Aufweichung des Hautgewebes
- Schuppenbildung der Haut
- Hautrötung
- Brennen auf der Haut
- Juckreiz
- Ausschlag
- Ekzem
- Bläschenbildung
- Nesselsucht
- Kontaktdermatitis
- Allergische Entzündungsreaktionen der Haut
- Schmerzen am Verabreichungsort
- Wassereinlagerungen (Ödeme), am Verabreichungsort

Bemerken Sie eine Befindlichkeitsstörung oder Veränderung während der Behandlung, wenden Sie sich an Ihren Arzt oder Apotheker.

Für die Information an dieser Stelle werden vor allem Nebenwirkungen berücksichtigt, die bei mindestens einem von 1.000 behandelten Patienten auftreten.
Was sollten Sie beachten?
- Vorsicht bei Allergie gegen Pilzmittel (z.B. Clotrimazol)!
- Es kann Arzneimittel geben, mit denen Wechselwirkungen auftreten. Sie sollten deswegen generell vor der Behandlung mit einem neuen Arzneimittel jedes andere, das Sie bereits anwenden, dem Arzt oder Apotheker angeben. Das gilt auch für Arzneimittel, die Sie selbst kaufen, nur gelegentlich anwenden oder deren Anwendung schon einige Zeit zurückliegt.

Bei Arzneimitteln: Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker.

Bei Tierarzneimitteln: Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihren Tierarzt oder Apotheker.

* Sparpotential gegenüber der unverbindlichen Preisempfehlung des Herstellers (UVP) oder der unverbindlichen Herstellermeldung des Apothekenverkaufspreises (UAVP) an die Informationsstelle für Arzneispezialitäten (IFA GmbH) / nur bei rezeptfreien Produkten außer Büchern.

¹ Unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers (UVP)

² Apothekenverkaufspreis (AVP). Der AVP ist keine unverbindliche Preisempfehlung der Hersteller. Der AVP ist ein von den Apotheken selbst in Ansatz gebrachter Preis für rezeptfreie Arzneimittel, der in der Höhe dem für Apotheken verbindlichen Arzneimittel Abgabepreis entspricht, zu dem eine Apotheke in bestimmten Fällen (z.B. bei Kindern unter 12 Jahren) das Produkt mit der gesetzlichen Krankenversicherung abrechnet.

Im Gegensatz zum AVP ist die gebräuchliche UVP eine Empfehlung der Hersteller.

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