MAGEN- UND Darmtee Bombastus Filterbeutel 20X2 g

Artikelnummer: 07555215

Grundpreis: 128,00 € / 1 kg

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5,12 € 3
 

Bei Arzneimitteln: Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker.

Bei Tierarzneimitteln: Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihren Tierarzt oder Apotheker.

PZN 07555215
Anbieter Bombastus-Werke AG
Packungsgröße 20X2 g
Produktname MAGEN- UND DARMTEE BOMBASTUS
Darreichungsform Filterbeutel
Pfl. Arzneimittel ja
Rezeptpflichtig nein
Apothekenpflichtig nein

Art der Anwendung?
Bereiten Sie den Tee zu und trinken Sie ihn gleich. Übergießen Sie dafür den Tee mit siedendem Wasser (ca. 150 ml) und lassen Sie den Teeaufguß ca. 10 Minuten ziehen.

Dauer der Anwendung?
Die Anwendungsdauer ist nicht begrenzt.

Überdosierung?
Es sind keine Überdosierungserscheinungen bekannt. Im Zweifelsfall wenden Sie sich an Ihren Arzt.

Generell gilt: Achten Sie vor allem bei Säuglingen, Kleinkindern und älteren Menschen auf eine gewissenhafte Dosierung. Im Zweifelsfalle fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker nach etwaigen Auswirkungen oder Vorsichtsmaßnahmen.

Eine vom Arzt verordnete Dosierung kann von den Angaben der Packungsbeilage abweichen. Da der Arzt sie individuell abstimmt, sollten Sie das Arzneimittel daher nach seinen Anweisungen anwenden.

 

Dosierung
Alle Altersgruppen 1 Teebeutel mehrmals täglich zwischen den Mahlzeiten

- Magen-Darm-Beschwerden, wie:
   - Leichte krampfartige Verdauungsstörungen
   - Völlegefühl
   - Blähungen
   - Nervöse Herz-Magen-Beschwerden

Wie wirken die Inhaltsstoffe des Arzneimittels?

Tees haben sich in langjähriger Erfahrung als Hausmittel bewährt zur unterstützenden Behandlung von Erkrankungen. Ihre Inhaltsstoffe entstammen meist verschiedenen Pflanzen, wie Anis, Fenchel, Kamillenblüten, Kümmel, Pfefferminz und wirken die als natürliches Gemisch.
bezogen auf 2 g Tee = 1 Beutel

500 mg Kamillenblüten

500 mg Pfefferminzblätter

300 mg Anis

300 mg Fenchel

300 mg Kümmel

+ Melissenblätter

Was spricht gegen eine Anwendung?

- Überempfindlichkeit gegen die Inhaltsstoffe

Was ist mit Schwangerschaft und Stillzeit?
- Schwangerschaft: Es gibt dazu keine Erkenntnisse. Lassen Sie sich im Zweifelsfalle von Ihrem Arzt oder Apotheker beraten.
- Stillzeit: Lassen Sie sich auch hierzu von Ihrem Arzt oder Apotheker beraten, da es dazu keine Erkenntnisse gibt.

Ist Ihnen das Arzneimittel trotz einer Gegenanzeige verordnet worden, sprechen Sie mit Ihrem Arzt oder Apotheker. Der therapeutische Nutzen kann höher sein, als das Risiko, das die Anwendung bei einer Gegenanzeige in sich birgt.
Welche unerwünschten Wirkungen können auftreten?

- Allergische Reaktionen

Bemerken Sie eine Befindlichkeitsstörung oder Veränderung während der Behandlung, wenden Sie sich an Ihren Arzt oder Apotheker.

Für die Information an dieser Stelle werden vor allem Nebenwirkungen berücksichtigt, die bei mindestens einem von 1.000 behandelten Patienten auftreten.
Was sollten Sie beachten?
- Vorsicht bei Allergie gegen Korbblütler (lateinischer Name = Kompositen), z.B. Arnika, Ringelblume, Schafgarbe, Sonnenhut und Kamille!
- Vorsicht bei Allergie gegen Gewürze, wie z.B. Anis, Beifuß, Dill, Fenchel, Karotte, Koriander, Kümmel, Paprika, Petersilie, Sellerie und Tomaten!

Bei Arzneimitteln: Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker.

Bei Tierarzneimitteln: Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihren Tierarzt oder Apotheker.

* Sparpotential gegenüber der unverbindlichen Preisempfehlung des Herstellers (UVP) oder der unverbindlichen Herstellermeldung des Apothekenverkaufspreises (UAVP) an die Informationsstelle für Arzneispezialitäten (IFA GmbH) / nur bei rezeptfreien Produkten außer Büchern.

¹ Unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers (UVP)

² Apothekenverkaufspreis (AVP). Der AVP ist keine unverbindliche Preisempfehlung der Hersteller. Der AVP ist ein von den Apotheken selbst in Ansatz gebrachter Preis für rezeptfreie Arzneimittel, der in der Höhe dem für Apotheken verbindlichen Arzneimittel Abgabepreis entspricht, zu dem eine Apotheke in bestimmten Fällen (z.B. bei Kindern unter 12 Jahren) das Produkt mit der gesetzlichen Krankenversicherung abrechnet.

Im Gegensatz zum AVP ist die gebräuchliche UVP eine Empfehlung der Hersteller.

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