KYTTA Schmerzsalbe 50 g

Artikelnummer: 10832842

Grundpreis: 230,20 € / 1 kg

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11,51 € 3
 

Bei Arzneimitteln: Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker.

Bei Tierarzneimitteln: Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihren Tierarzt oder Apotheker.

PZN 10832842
Anbieter WICK Pharma - Zweigniederlassung der Procter & Gamble GmbH
Packungsgröße 50 g
Packungsnorm N1
Produktname Kytta Schmerzsalbe
Darreichungsform Creme
Monopräparat ja
Wirksubstanz Beinwellwurzel-Fluidextrakt
Pfl. Arzneimittel ja
Rezeptpflichtig nein
Apothekenpflichtig ja

Die Gesamtdosis sollte nicht ohne Rücksprache mit einem Arzt oder Apotheker überschritten werden.

Art der Anwendung?
Tragen Sie das Arzneimittel auf die betroffene(n) Hautstelle(n) auf. Massieren Sie das Arzneimittel danach leicht ein. Die mit dem Arzneimittel behandelte(n) Stelle(n) können mit einem Verband bedeckt werden. Vermeiden Sie den versehentlichen Kontakt mit Schleimhäuten, Augen und offenen Hautstellen.
Waschen Sie danach gründlich die Hände.

Dauer der Anwendung?
Die Anwendungsdauer bei Kindern und Jugendlichen sollte 1 Woche nicht überschreiten. Suchen Sie einen Arzt auf, wenn sich Ihre Beschwerden nicht innerhalb von 3-4 Tagen bessern.

Überdosierung?
Wird das Arzneimittel wie beschrieben angewendet, sind keine Überdosierungserscheinungen bekannt. Bei versehentlichem Verschlucken wenden Sie sich umgehend an einen Arzt.

Generell gilt: Achten Sie vor allem bei Säuglingen, Kleinkindern und älteren Menschen auf eine gewissenhafte Dosierung. Im Zweifelsfalle fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker nach etwaigen Auswirkungen oder Vorsichtsmaßnahmen.

Eine vom Arzt verordnete Dosierung kann von den Angaben der Packungsbeilage abweichen. Da der Arzt sie individuell abstimmt, sollten Sie das Arzneimittel daher nach seinen Anweisungen anwenden.

 

Dosierung
Allgemeine Dosierungsempfehlung:
 
Kinder ab 8 Jahren und Jugendliche eine ausreichende Menge (4-6 cm Stranglänge) 2-3-mal täglich verteilt über den Tag

Erwachsene eine ausreichende Menge (6-12 cm Stranglänge) 3-4-mal täglich verteilt über den Tag

- Gelenkabnutzung im Knie (Gonarthrose), mit Schmerzen und Schwellungen
- Rückenschmerzen
- Sport- und Unfallverletzungen, wie:
   - Verstauchungen und Zerrungen
   - Prellungen

Wie wirkt der Inhaltsstoff des Arzneimittels?

Die Inhaltsstoffe entstammen der Pflanze Beinwell und wirken als natürliches Gemisch. Zu der Pflanze selbst:
- Aussehen: Als typisches Rauhhaargewächs ist der Stängel steif behaart, die dunkelgrünen lanzettförmigen Blätter runzelig mit deutlicher Nervatur. Die Unterseite erscheint durch die dichte Behaarung grau-weiss. Röhrenförmige blauviolette Blüten hängen in Wicken.
- Vorkommen: Europa, Asien, Nordamerika
- Hauptsächliche Inhaltsstoffe: Allantoin, Schleime, Gerbstoffe
- Verwendete Pflanzenteile und Zubereitungen: Extrakte und Tinkturen aus den Wurzeln und dem blühenden Kraut
Äusserlich angewendet lässt das im Beinwell enthaltene Allantoin Wunden schneller heilen. Die Schleimstoffe wirken reizlindernd und die Gerbstoffe hemmen Entzündungen der Haut.
bezogen auf 1 g Creme

350 mg Beinwellwurzel-Fluidextrakt

+ Phenonip

+ Natriumhydroxid zur pH-Wert-Einstellung

+ PPG-1-PEG-9 lauryl glycol ether

+ Cetylstearylalkohol

+ Glycerolmonostearat

1,9 mg Natriumdodecylsulfat

+ Erdnussöl

+ Wasser, gereinigtes

+ Lavendelöl

+ Linalool

+ DL-Limonen

+ Fichtennadelöl

+ Parfümöl Spezial PH 2032791 Dragoco

+ Benzylalkohol

3,4 mg Benzyl benzoat

+ Farnesol

+ Citronellol

+ Citral

+ Cumarin

+ Eugenol

+ Geraniol

+ 7-Hydroxy-3,7-dimethyloctanal

77 mg Ethanol

Was spricht gegen eine Anwendung?

- Überempfindlichkeit gegen die Inhaltsstoffe

Welche Altersgruppe ist zu beachten?
- Kinder unter 8 Jahren: Das Arzneimittel darf nicht angewendet werden.

Was ist mit Schwangerschaft und Stillzeit?
- Schwangerschaft: Das Arzneimittel sollte nach derzeitigen Erkenntnissen nicht angewendet werden.
- Stillzeit: Von einer Anwendung wird nach derzeitigen Erkenntnissen abgeraten. Eventuell ist ein Abstillen in Erwägung zu ziehen.

Ist Ihnen das Arzneimittel trotz einer Gegenanzeige verordnet worden, sprechen Sie mit Ihrem Arzt oder Apotheker. Der therapeutische Nutzen kann höher sein, als das Risiko, das die Anwendung bei einer Gegenanzeige in sich birgt.
Welche unerwünschten Wirkungen können auftreten?

Für das Arzneimittel sind nur Nebenwirkungen beschrieben, die bisher nur in Ausnahmefällen aufgetreten sind.

Bemerken Sie eine Befindlichkeitsstörung oder Veränderung während der Behandlung, wenden Sie sich an Ihren Arzt oder Apotheker.

Für die Information an dieser Stelle werden vor allem Nebenwirkungen berücksichtigt, die bei mindestens einem von 1.000 behandelten Patienten auftreten.
Was sollten Sie beachten?
- Parabene (Konservierungsstoffe z.B. E 214 - E 219) können Überempfindlichkeitsreaktionen, auch mit zeitlicher Verzögerung, hervorrufen.
- Vorsicht bei Allergie gegen Erdnüsse und Soja.
- Emulgatoren (z.B. Cetyl-/stearylalkohol) können Hautreizungen (z.B. Kontaktdermatitis) hervorrufen.
- Es kann Arzneimittel geben, mit denen Wechselwirkungen auftreten. Sie sollten deswegen generell vor der Behandlung mit einem neuen Arzneimittel jedes andere, das Sie bereits anwenden, dem Arzt oder Apotheker angeben. Das gilt auch für Arzneimittel, die Sie selbst kaufen, nur gelegentlich anwenden oder deren Anwendung schon einige Zeit zurückliegt.

Bei Arzneimitteln: Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker.

Bei Tierarzneimitteln: Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihren Tierarzt oder Apotheker.

* Sparpotential gegenüber der unverbindlichen Preisempfehlung des Herstellers (UVP) oder der unverbindlichen Herstellermeldung des Apothekenverkaufspreises (UAVP) an die Informationsstelle für Arzneispezialitäten (IFA GmbH) / nur bei rezeptfreien Produkten außer Büchern.

¹ Unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers (UVP)

² Apothekenverkaufspreis (AVP). Der AVP ist keine unverbindliche Preisempfehlung der Hersteller. Der AVP ist ein von den Apotheken selbst in Ansatz gebrachter Preis für rezeptfreie Arzneimittel, der in der Höhe dem für Apotheken verbindlichen Arzneimittel Abgabepreis entspricht, zu dem eine Apotheke in bestimmten Fällen (z.B. bei Kindern unter 12 Jahren) das Produkt mit der gesetzlichen Krankenversicherung abrechnet.

Im Gegensatz zum AVP ist die gebräuchliche UVP eine Empfehlung der Hersteller.

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