DOLO-DOBENDAN 1,4 mg/10 mg Lutschtabletten 36 St

Artikelnummer: 12700079

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Bei Arzneimitteln: Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker.

Bei Tierarzneimitteln: Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihren Tierarzt oder Apotheker.

PZN 12700079
Anbieter Reckitt Benckiser Deutschland GmbH
Packungsgröße 36 St
Packungsnorm N2
Produktname Dolo-Dobendan 1,4mg/10mg
Darreichungsform Lutschtabletten
Rezeptpflichtig nein
Apothekenpflichtig ja

Die Gesamtdosis sollte nicht ohne Rücksprache mit einem Arzt oder Apotheker überschritten werden.

Art der Anwendung?
Lutschen Sie das Arzneimittel langsam oder lassen Sie es im Mund zergehen und dabei in der Mundhöhle einwirken.

Dauer der Anwendung?
Ohne ärztlichen Rat sollten Sie das Arzneimittel nicht länger als 3 Tage anwenden. Bei länger anhaltenden Beschwerden sollten Sie Ihren Arzt aufsuchen.

Überdosierung?
Wird das Arzneimittel wie beschrieben angewendet, sind keine Überdosierungserscheinungen bekannt. Bei versehentlichem Verschlucken größerer Mengen wenden Sie sich umgehend an einen Arzt. Es kann zu Magen-Darm-Beschwerden, Atemnot sowie zur verminderten Sauerstoffaufnahme des Blutes (Methämoglobinbildung) kommen.

Generell gilt: Achten Sie vor allem bei Säuglingen, Kleinkindern und älteren Menschen auf eine gewissenhafte Dosierung. Im Zweifelsfalle fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker nach etwaigen Auswirkungen oder Vorsichtsmaßnahmen.

Eine vom Arzt verordnete Dosierung kann von den Angaben der Packungsbeilage abweichen. Da der Arzt sie individuell abstimmt, sollten Sie das Arzneimittel daher nach seinen Anweisungen anwenden.

 

Dosierung
Kinder von 6-12 Jahren 1 Lutschtablette 1-4 mal täglich (max. 4 Lutschtabletten pro Tag) im Abstand von 4 Stunden

Jugendliche ab 12 Jahren und Erwachsene 1 Lutschtablette 1-8 mal täglich (max. 8 Lutschtabletten pro Tag) im Abstand von 2 Stunden
Suchen Sie Ihren Arzt auf, wenn zusätzlich Fieber, Kopfschmerzen, Übelkeit oder Erbrechen auftreten.

 

- Entzündungen der Mundschleimhaut, unterstützende Behandlung
- Rachenentzündung, unterstützende Behandlung

Wie wirken die Inhaltsstoffe des Arzneimittels?

Das Arzneimittel besteht aus einer Wirkstoffkombination. Der Wirkstoff Benzocain betäubt, allerdings nur örtlich begrenzt. Der Stoff verhindert, dass die Nerven Reize weiterleiten. In niedriger Dosis macht die Substanz unempfindlich gegen Schmerzen. Steigt die Menge an Benzocain an, reagieren die Nerven auch auf Kälte, Hitze, Druck oder Berührungen nicht mehr sensibel. Weil sich der Stoff nicht im Blut auflöst, eignet er sich nur, um Schleimhaut und Haut oberflächlich zu betäuben. Der Wirkstoff Cetylpyridiniumchlorid tötet lokal angewendet an der Oberfläche unterschiedliche Bakterien und Viren ab und wirkt somit desinfizierend.
bezogen auf 1 Tablette

1,4 mg Cetylpyridinium chlorid-1-Wasser

1,19 mg Cetylpyridinium-Kation

10 mg Benzocain

1816,44 mg Isomalt

454,99 mg Maltitol-Lösung

40 mg Sorbitol

+ Acesulfam kalium

+ Triglyceride, mittelkettige

+ Limettenöl, ätherisch

+ Zitronenöl

+ Benzylalkohol

+ Citral

+ Citronellol

+ D-Limonen

+ Geraniol

+ Linalool

+ Chinolingelb

+ Indigocarmin

Was spricht gegen eine Anwendung?

- Überempfindlichkeit gegen die Inhaltsstoffe
- Verminderter Sauerstofftransport roter Blutkörperchen (Methämoglobinämie)

Welche Altersgruppe ist zu beachten?
- Kinder unter 6 Jahren: Das Arzneimittel sollte in der Regel in dieser Altersgruppe nicht angewendet werden.

Was ist mit Schwangerschaft und Stillzeit?
- Schwangerschaft: Wenden Sie sich an Ihren Arzt. Es spielen verschiedene Überlegungen eine Rolle, ob und wie das Arzneimittel in der Schwangerschaft angewendet werden kann.
- Stillzeit: Wenden Sie sich an Ihren Arzt oder Apotheker. Er wird Ihre besondere Ausgangslage prüfen und Sie entsprechend beraten, ob und wie Sie mit dem Stillen weitermachen können.

Ist Ihnen das Arzneimittel trotz einer Gegenanzeige verordnet worden, sprechen Sie mit Ihrem Arzt oder Apotheker. Der therapeutische Nutzen kann höher sein, als das Risiko, das die Anwendung bei einer Gegenanzeige in sich birgt.
Welche unerwünschten Wirkungen können auftreten?

Für das Arzneimittel sind nur Nebenwirkungen beschrieben, die bisher nur in Ausnahmefällen aufgetreten sind.

Bemerken Sie eine Befindlichkeitsstörung oder Veränderung während der Behandlung, wenden Sie sich an Ihren Arzt oder Apotheker.

Für die Information an dieser Stelle werden vor allem Nebenwirkungen berücksichtigt, die bei mindestens einem von 1.000 behandelten Patienten auftreten.
Was sollten Sie beachten?
- Vorsicht bei Allergie gegen Mittel zur örtlichen Betäubung (Lokalanästhetika wie Benzocain, Oxybuprocain, Procain und Tetracain)!
- Vorsicht bei Allergie gegen Farbstoffe (z.B. Chinolingelb mit der E-Nummer E 104)!
- Vorsicht bei Allergie gegen Farbstoffe (z.B. Indigocarmin mit der E-Nummer E 132)!
- Vorsicht bei einer Unverträglichkeit gegenüber Fructose (Fruchtzucker). Wenn Sie eine Diabetes-Diät einhalten müssen, sollten Sie den Zuckergehalt berücksichtigen.
- Es kann Arzneimittel geben, mit denen Wechselwirkungen auftreten. Sie sollten deswegen generell vor der Behandlung mit einem neuen Arzneimittel jedes andere, das Sie bereits anwenden, dem Arzt oder Apotheker angeben. Das gilt auch für Arzneimittel, die Sie selbst kaufen, nur gelegentlich anwenden oder deren Anwendung schon einige Zeit zurückliegt.

Bei Arzneimitteln: Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker.

Bei Tierarzneimitteln: Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihren Tierarzt oder Apotheker.

* Sparpotential gegenüber der unverbindlichen Preisempfehlung des Herstellers (UVP) oder der unverbindlichen Herstellermeldung des Apothekenverkaufspreises (UAVP) an die Informationsstelle für Arzneispezialitäten (IFA GmbH) / nur bei rezeptfreien Produkten außer Büchern.

¹ Unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers (UVP)

² Apothekenverkaufspreis (AVP). Der AVP ist keine unverbindliche Preisempfehlung der Hersteller. Der AVP ist ein von den Apotheken selbst in Ansatz gebrachter Preis für rezeptfreie Arzneimittel, der in der Höhe dem für Apotheken verbindlichen Arzneimittel Abgabepreis entspricht, zu dem eine Apotheke in bestimmten Fällen (z.B. bei Kindern unter 12 Jahren) das Produkt mit der gesetzlichen Krankenversicherung abrechnet.

Im Gegensatz zum AVP ist die gebräuchliche UVP eine Empfehlung der Hersteller.

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