YOMOGI 250 mg Hartkapseln 100 St

Artikelnummer: 11885941

Grundpreis: 0,70 € / 1 St

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Bei Arzneimitteln: Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker.

Bei Tierarzneimitteln: Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihren Tierarzt oder Apotheker.

PZN 11885941
Anbieter Ardeypharm GmbH
Packungsgröße 100 St
Produktname Yomogi 250mg 5 Milliarden Zellen
Darreichungsform Hartkapseln
Monopräparat ja
Wirksubstanz Saccharomyces boulardii
Rezeptpflichtig nein
Apothekenpflichtig ja

Die Gesamtdosis sollte nicht ohne Rücksprache mit einem Arzt oder Apotheker überschritten werden.

Art der Anwendung?
Nehmen Sie das Arzneimittel mit Flüssigkeit (z.B. 1 Glas Wasser) ein. Zur Erleichterung der Einnahme oder bei Sondenernährung können Sie die Kapsel öffnen und den Inhalt mit Wasser, Tee oder Nahrung gemischt einnehmen.

Dauer der Anwendung?
Die Anwendungsdauer richtet sich nach der Art der Beschwerden und/oder dem Verlauf der Erkrankung.
Bei Durchfall: Ohne ärztlichen Rat sollten Sie das Arzneimittel nicht länger als 2 Tage anwenden, wenn keine Besserung der Beschwerden nach dieser Zeit eingetreten ist. Bei akuten Durchfallerkrankungen ist in der Regel ein Einnahmezeitraum von 4-7 Tagen ausreichend.

Überdosierung?
Bei einer Überdosierung kann es unter anderem zu Blähungen kommen. Maßnahmen sind in der Regel nicht erforderlich. Im Zweifelsfall wenden Sie sich an Ihren Arzt.

Generell gilt: Achten Sie vor allem bei Säuglingen, Kleinkindern und älteren Menschen auf eine gewissenhafte Dosierung. Im Zweifelsfalle fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker nach etwaigen Auswirkungen oder Vorsichtsmaßnahmen.

Eine vom Arzt verordnete Dosierung kann von den Angaben der Packungsbeilage abweichen. Da der Arzt sie individuell abstimmt, sollten Sie das Arzneimittel daher nach seinen Anweisungen anwenden.

 

Dosierung
Bei akutem Durchfall:
 
Kinder ab 6 Monaten bis 2 Jahren 1 Kapsel 1-2 mal täglich vor der Mahlzeit

Kinder ab 2 Jahren und Erwachsene 1 Kapsel 1-2 mal täglich vor der Mahlzeit
Zur Vorbeugung von Reisedurchfall:
 
Jugendliche ab 12 Jahren und Erwachsene 1 Kapsel 1-2 mal täglich vor der Mahlzeit
Zur Vorbeugung von Reisedurchfall wird das Arzneimittel beginnend 5 Tage vor Abreise, bis zum Ende des Urlaubs eingenommen.
 
Achten Sie auf einen ausreichenden Ersatz von Flüssigkeit und Salzen (Elektrolyten), vor allem bei Kindern.
 
Suchen Sie Ihren Arzt auf, wenn zusätzlich Beschwerden wie Durchfälle, die mit Blutbeimengungen oder Temperaturerhöhungen einhergehen, auftreten.

 

- Durchfälle, vor allem, wenn sie akut sind
- Vorbeugung und Behandlung von Reisedurchfällen
- Durchfälle unter Sondenernährung

Wie wirkt der Inhaltsstoff des Arzneimittels?

Die Hefe bindet krank machende Bakterien im Darm. Bei Versuchen außerhalb des lebenden Organismus, konnte ihr ebenfalls eine wachstumshemmende Wirkung auf bestimmte Bakterien nachgewiesen werden.
bezogen auf 1 Kapsel

mindestens 5000000000 Keime Saccharomyces boulardii

250 mg Saccharomyces boulardii, Trockenhefe

32,5 mg Lactose

+ Magnesium stearat (pflanzlich)

+ Hypromellose

+ Wasser, gereinigtes

+ Titandioxid

Was spricht gegen eine Anwendung?

Immer:
- Überempfindlichkeit gegen die Inhaltsstoffe

Unter Umständen - sprechen Sie hierzu mit Ihrem Arzt oder Apotheker:
- Abwehrschwäche, z. B. HIV-Infektionen, Organtransplantationen, langzeitig hochdosierte Kortisonbehandlung

Welche Altersgruppe ist zu beachten?
- Säuglinge unter 6 Monaten: Das Arzneimittel sollte in der Regel in dieser Altersgruppe nicht angewendet werden.
- Kinder unter 12 Jahren: In dieser Altersgruppe sollte das Arzneimittel nur bei bestimmten Anwendungsgebieten eingesetzt werden. Fragen Sie hierzu Ihren Arzt oder Apotheker.

Was ist mit Schwangerschaft und Stillzeit?
- Schwangerschaft: Das Arzneimittel sollte nach derzeitigen Erkenntnissen nicht angewendet werden.
- Stillzeit: Von einer Anwendung wird nach derzeitigen Erkenntnissen abgeraten. Eventuell ist ein Abstillen in Erwägung zu ziehen.

Ist Ihnen das Arzneimittel trotz einer Gegenanzeige verordnet worden, sprechen Sie mit Ihrem Arzt oder Apotheker. Der therapeutische Nutzen kann höher sein, als das Risiko, das die Anwendung bei einer Gegenanzeige in sich birgt.
Welche unerwünschten Wirkungen können auftreten?

- Blähungen

Bemerken Sie eine Befindlichkeitsstörung oder Veränderung während der Behandlung, wenden Sie sich an Ihren Arzt oder Apotheker.

Für die Information an dieser Stelle werden vor allem Nebenwirkungen berücksichtigt, die bei mindestens einem von 1.000 behandelten Patienten auftreten.
Was sollten Sie beachten?
- Vorsicht bei Allergie gegen Hefe!
- Vorsicht bei einer Unverträglichkeit gegenüber Lactose. Wenn Sie eine Diabetes-Diät einhalten müssen, sollten Sie den Zuckergehalt berücksichtigen.
- Es kann Arzneimittel geben, mit denen Wechselwirkungen auftreten. Sie sollten deswegen generell vor der Behandlung mit einem neuen Arzneimittel jedes andere, das Sie bereits anwenden, dem Arzt oder Apotheker angeben. Das gilt auch für Arzneimittel, die Sie selbst kaufen, nur gelegentlich anwenden oder deren Anwendung schon einige Zeit zurückliegt.

Bei Arzneimitteln: Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker.

Bei Tierarzneimitteln: Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihren Tierarzt oder Apotheker.

* Sparpotential gegenüber der unverbindlichen Preisempfehlung des Herstellers (UVP) oder der unverbindlichen Herstellermeldung des Apothekenverkaufspreises (UAVP) an die Informationsstelle für Arzneispezialitäten (IFA GmbH) / nur bei rezeptfreien Produkten außer Büchern.

¹ Unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers (UVP)

² Apothekenverkaufspreis (AVP). Der AVP ist keine unverbindliche Preisempfehlung der Hersteller. Der AVP ist ein von den Apotheken selbst in Ansatz gebrachter Preis für rezeptfreie Arzneimittel, der in der Höhe dem für Apotheken verbindlichen Arzneimittel Abgabepreis entspricht, zu dem eine Apotheke in bestimmten Fällen (z.B. bei Kindern unter 12 Jahren) das Produkt mit der gesetzlichen Krankenversicherung abrechnet.

Im Gegensatz zum AVP ist die gebräuchliche UVP eine Empfehlung der Hersteller.

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