TELEVIS Stulln UD Augentropfen 10X0.6 ml

Artikelnummer: 07750081

Grundpreis: 1.250,00 € / 1 l

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Bei Arzneimitteln: Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker.

Bei Tierarzneimitteln: Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihren Tierarzt oder Apotheker.

PZN 07750081
Anbieter PHARMA STULLN GmbH
Packungsgröße 10X0.6 ml
Produktname Televis-Stulln UD Augentropfen
Darreichungsform Augentropfen
Monopräparat ja
Wirksubstanz Naphazolin hydrochlorid
Rezeptpflichtig nein
Apothekenpflichtig ja

Die Gesamtdosis sollte nicht ohne Rücksprache mit einem Arzt oder Apotheker überschritten werden.

Art der Anwendung?
Tropfen Sie das Arzneimittel in den Bindehautsack des/jedes Auges ein. Legen Sie für die Anwendung Ihren Kopf zurück. Schließen Sie nach dem Eintropfen langsam das Auge und drücken Sie leicht mit dem Finger auf den Tränenkanal zwischen Nase und innerem Augenlid.

Dauer der Anwendung?
Ohne ärztlichen Rat sollte die Behandlungsdauer 7 Tage betragen und nicht in hoher Dosierung erfolgen. Zur Anwendungsdauer bei Kindern sollten Sie grundsätzlich Ihren Arzt fragen.

Überdosierung?
Es kann zu einer Vielzahl von Überdosierungserscheinungen kommen, erste Anzeichen sind Pupillenweitstellung, Übelkeit, Fieber, Krämpfe bis hin zum Herzstillstand. Setzen Sie sich bei dem Verdacht auf eine Überdosierung umgehend mit einem Arzt in Verbindung.

Anwendung vergessen?
Setzen Sie die Anwendung zum nächsten vorgeschriebenen Zeitpunkt ganz normal (also nicht mit der doppelten Menge) fort.

Generell gilt: Achten Sie vor allem bei Säuglingen, Kleinkindern und älteren Menschen auf eine gewissenhafte Dosierung. Im Zweifelsfalle fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker nach etwaigen Auswirkungen oder Vorsichtsmaßnahmen.

Eine vom Arzt verordnete Dosierung kann von den Angaben der Packungsbeilage abweichen. Da der Arzt sie individuell abstimmt, sollten Sie das Arzneimittel daher nach seinen Anweisungen anwenden.

 

Dosierung
Kinder ab 6 Jahren und Erwachsene 1 Tropfen 2-mal täglich morgens und abends
Höchstdosis: Bei Bedarf kann die Dosis für Kinder ab 6 Jahren und Erwachsene auf 4-mal täglich gesteigert werden.
 
Kontaktlinsen sollten während der Behandlung nicht getragen werden.
 
Suchen Sie Ihren Arzt auf, wenn zusätzliche Beschwerden wie Augen- oder Kopfschmerzen, eine Sehverschlechterung oder fliegende Punkte vor den Augen auftreten.

 

- Augenreizungen, z.B. durch Rauch, Wind, Zugluft
- Allergische Bindehautentzündung, z.B. bei Heuschnupfen

Wie wirkt der Inhaltsstoff des Arzneimittels?

Der Wirkstoff zieht die geweiteten Adern der Schleimhaut von Nase und Augapfel wieder zusammen. Dadurch drosselt er die übermäßige Durchblutung von Riech- und Sehorgan und schwillt die Schleimhaut ab. Die Patienten können wieder freier durch die Nase atmen. Außerdem läuft sie nicht mehr ständig. Am Auge verschwinden lästige Rötungen und unpezifische Reizungen.
bezogen auf 0,6 ml Lösung = 1 Behältnis

0,6 mg Naphazolin hydrochlorid

0,511 mg Naphazolin

+ Poly(vinylalkohol)

+ Natriumchlorid

+ Kochsalz

+ Natriumhydroxid zur pH-Wert-Einstellung

+ Wasser für Injektionszwecke

Was spricht gegen eine Anwendung?

Immer:
- Überempfindlichkeit gegen die Inhaltsstoffe
- Engwinkelglaukom
- Rhinitis sicca (Austrocknung der Nasenschleimhaut mit Borkenbildung)
- Trockene Augen
- Schädigung der Hornhaut des Auges
- Entzündung der Regenbogenhaut des Auges
- Schwere Augenerkrankungen

Unter Umständen - sprechen Sie hierzu mit Ihrem Arzt oder Apotheker:
- Herz-Kreislauf-Erkrankungen, wie:
- Koronare Herzkrankheit (Durchblutungsstörungen des Herzmuskels)
- Bluthochdruck
- Phäochromocytom (Adrenalin produzierender Tumor)
- Prostatavergrößerung
- Stoffwechselerkrankungen, wie:
- Diabetes mellitus (Zuckerkrankheit)
- Schilddrüsenüberfunktion

Welche Altersgruppe ist zu beachten?
- Säuglinge und Kleinkinder unter 2 Jahren: Das Arzneimittel darf nicht angewendet werden.
- Kinder unter 6 Jahren: Für diese Altersgruppe liegen keine Dosierungsangaben vor.

Was ist mit Schwangerschaft und Stillzeit?
- Schwangerschaft: Das Arzneimittel sollte nach derzeitigen Erkenntnissen nicht angewendet werden.
- Stillzeit: Von einer Anwendung wird nach derzeitigen Erkenntnissen abgeraten. Eventuell ist ein Abstillen in Erwägung zu ziehen.

Ist Ihnen das Arzneimittel trotz einer Gegenanzeige verordnet worden, sprechen Sie mit Ihrem Arzt oder Apotheker. Der therapeutische Nutzen kann höher sein, als das Risiko, das die Anwendung bei einer Gegenanzeige in sich birgt.
Welche unerwünschten Wirkungen können auftreten?

- Bindehautreizung
- Sehstörungen, wie:
- Verschwommenes Sehen (Weitstellung der Pupille)
- Herz-Kreislaufreaktionen, wie:
- Bluthochdruck
- Pulsbeschleunigung
- Herzklopfen

Bemerken Sie eine Befindlichkeitsstörung oder Veränderung während der Behandlung, wenden Sie sich an Ihren Arzt oder Apotheker.

Für die Information an dieser Stelle werden vor allem Nebenwirkungen berücksichtigt, die bei mindestens einem von 1.000 behandelten Patienten auftreten.
Was sollten Sie beachten?
- Es kann Arzneimittel geben, mit denen Wechselwirkungen auftreten. Sie sollten deswegen generell vor der Behandlung mit einem neuen Arzneimittel jedes andere, das Sie bereits anwenden, dem Arzt oder Apotheker angeben. Das gilt auch für Arzneimittel, die Sie selbst kaufen, nur gelegentlich anwenden oder deren Anwendung schon einige Zeit zurückliegt.

Bei Arzneimitteln: Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker.

Bei Tierarzneimitteln: Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihren Tierarzt oder Apotheker.

* Sparpotential gegenüber der unverbindlichen Preisempfehlung des Herstellers (UVP) oder der unverbindlichen Herstellermeldung des Apothekenverkaufspreises (UAVP) an die Informationsstelle für Arzneispezialitäten (IFA GmbH) / nur bei rezeptfreien Produkten außer Büchern.

¹ Unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers (UVP)

² Apothekenverkaufspreis (AVP). Der AVP ist keine unverbindliche Preisempfehlung der Hersteller. Der AVP ist ein von den Apotheken selbst in Ansatz gebrachter Preis für rezeptfreie Arzneimittel, der in der Höhe dem für Apotheken verbindlichen Arzneimittel Abgabepreis entspricht, zu dem eine Apotheke in bestimmten Fällen (z.B. bei Kindern unter 12 Jahren) das Produkt mit der gesetzlichen Krankenversicherung abrechnet.

Im Gegensatz zum AVP ist die gebräuchliche UVP eine Empfehlung der Hersteller.

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