TANTUM VERDE 1,5 mg/ml Spray z.Anwen.i.d.Mundhöhle 30 ml

Artikelnummer: 11104004

Grundpreis: 438,33 € / 1 l

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Bei Arzneimitteln: Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker.

Bei Tierarzneimitteln: Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihren Tierarzt oder Apotheker.

PZN 11104004
Anbieter Angelini Pharma Deutschland GmbH
Packungsgröße 30 ml
Packungsnorm N1
Produktname Tantum Verde 1,5mg/ml Spray zur Anwendung in der Mundhöhle
Darreichungsform Spray
Monopräparat ja
Wirksubstanz Benzydamin hydrochlorid
Rezeptpflichtig nein
Apothekenpflichtig ja

Die Gesamtdosis sollte nicht ohne Rücksprache mit einem Arzt oder Apotheker überschritten werden.

Art der Anwendung?
Sprühen Sie das Arzneimittel auf die betroffene(n) Stelle(n) der Mundschleimhaut auf. Während des Sprühens sollten Sie den Atem anhalten. Vor der ersten Anwendung sollten Sie mehrmals pumpen bis ein Sprühnebel entsteht. Die Anwendung sollte nur erfolgen, wenn der sichere Umgang mit dem Arzneimittel gewährleistet ist.

Dauer der Anwendung?
Ohne ärztlichen Rat sollten Sie das Arzneimittel nicht länger als 3 Tage anwenden, wenn keine Besserung der Beschwerden nach dieser Zeit eingetreten ist oder die Beschwerden regelmäßig wiederkehren.

Überdosierung?
Bei einer Überdosierung kann es unter anderem zu Schlafstörungen, Unruhe, optischen Halluzinationen, Nesselsucht und Hautausschlag kommen. Bei versehentlichem Verschlucken größerer Mengen wenden Sie sich umgehend an einen Arzt. Es kann unter anderem zu Erbrechen, Bauchschmerzen, Unruhe, Angst, Krämpfe und Fieber kommen.

Generell gilt: Achten Sie vor allem bei Säuglingen, Kleinkindern und älteren Menschen auf eine gewissenhafte Dosierung. Im Zweifelsfalle fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker nach etwaigen Auswirkungen oder Vorsichtsmaßnahmen.

Eine vom Arzt verordnete Dosierung kann von den Angaben der Packungsbeilage abweichen. Da der Arzt sie individuell abstimmt, sollten Sie das Arzneimittel daher nach seinen Anweisungen anwenden.

 

Dosierung
Allgemeine Dosierungsempfehlung:
 
Kinder von 6-12 Jahren 4 Sprühstöße 2- bis 6-mal täglich beim Auftreten von Beschwerden

Jugendliche ab 12 Jahren und Erwachsene 4-8 Sprühstöße 2- bis 6-mal täglich beim Auftreten von Beschwerden
Bei Kindern von 2-6 Jahren, mit einem Körpergewicht von über 4 kg, wird das Arzneimittel nach Körpergewicht dosiert, maximal 4 Sprühstöße.
 
Lassen Sie sich hierzu von Ihrem Arzt oder Apotheker beraten.
 
Zur symptomatischen Behandlung:

 

- Schmerzen und Reizungen im Mund- und Rachenraum, wie z. B.:
- Halsschmerzen
- Entzündung der Mundschleimhaut (Stomatitis)

Wie wirkt der Inhaltsstoff des Arzneimittels?

Der Wirkstoff Benzydamin hat eine entzündungshemmende, schmerzlindernde und antibakterielle Wirkung.
bezogen auf 1 ml Spray

1,5 mg Benzydamin hydrochlorid

1,34 mg Benzydamin

1 mg Methyl-4-hydroxybenzoat

80 mg Ethanol 96% (V/V)

+ Glycerol

+ Natriumhydrogencarbonat

+ Natron

+ Natrium bicarbonat

0,05 mg Polysorbat 20

+ Saccharin

+ Wasser, gereinigtes

0,3 mg Minz-Aroma

+ Levomenthol

+ 3,6-Dimethyl-4,5,6,7-tetrahydro-1-benzofuran

+ Benzylalkohol

+ Citral

+ Citronellol

+ Eugenol

+ Geraniol

+ Isoeugenol

+ D-Limonen

+ Linalool

+ Zimtalkohol

Was spricht gegen eine Anwendung?

Immer:
- Überempfindlichkeit gegen die Inhaltsstoffe

Unter Umständen - sprechen Sie hierzu mit Ihrem Arzt oder Apotheker:
- Asthma bronchiale

Welche Altersgruppe ist zu beachten?
- Säuglinge und Kleinkinder unter 2 Jahren: Das Arzneimittel darf nicht angewendet werden.

Was ist mit Schwangerschaft und Stillzeit?
- Schwangerschaft: Wenden Sie sich an Ihren Arzt. Es spielen verschiedene Überlegungen eine Rolle, ob und wie das Arzneimittel in der Schwangerschaft angewendet werden kann.
- Stillzeit: Wenden Sie sich an Ihren Arzt oder Apotheker. Er wird Ihre besondere Ausgangslage prüfen und Sie entsprechend beraten, ob und wie Sie mit dem Stillen weitermachen können.

Ist Ihnen das Arzneimittel trotz einer Gegenanzeige verordnet worden, sprechen Sie mit Ihrem Arzt oder Apotheker. Der therapeutische Nutzen kann höher sein, als das Risiko, das die Anwendung bei einer Gegenanzeige in sich birgt.
Welche unerwünschten Wirkungen können auftreten?

- Erhöhte Lichtempfindlichkeit der Haut

Bemerken Sie eine Befindlichkeitsstörung oder Veränderung während der Behandlung, wenden Sie sich an Ihren Arzt oder Apotheker.

Für die Information an dieser Stelle werden vor allem Nebenwirkungen berücksichtigt, die bei mindestens einem von 1.000 behandelten Patienten auftreten.
Was sollten Sie beachten?
- Vermeiden Sie übermäßige UV-Strahlung, z.B. in Solarien oder bei ausgedehnten Sonnenbädern, weil die Haut während der Anwendung des Arzneimittels empfindlicher reagiert.
- Vorsicht bei Allergie gegen Schmerzmittel!
- Vorsicht bei Allergie gegen das Süßungsmittel Saccharin (E-Nummer E 954)!
- Das Arzneimittel enthält in geringen Mengen Alkohol, sollte deshalb von Alkoholikern gemieden werden.
- Parabene (Konservierungsstoffe z.B. E 214 - E 219) können Überempfindlichkeitsreaktionen, auch mit zeitlicher Verzögerung, hervorrufen.
- Es kann Arzneimittel geben, mit denen Wechselwirkungen auftreten. Sie sollten deswegen generell vor der Behandlung mit einem neuen Arzneimittel jedes andere, das Sie bereits anwenden, dem Arzt oder Apotheker angeben. Das gilt auch für Arzneimittel, die Sie selbst kaufen, nur gelegentlich anwenden oder deren Anwendung schon einige Zeit zurückliegt.

Bei Arzneimitteln: Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker.

Bei Tierarzneimitteln: Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihren Tierarzt oder Apotheker.

* Sparpotential gegenüber der unverbindlichen Preisempfehlung des Herstellers (UVP) oder der unverbindlichen Herstellermeldung des Apothekenverkaufspreises (UAVP) an die Informationsstelle für Arzneispezialitäten (IFA GmbH) / nur bei rezeptfreien Produkten außer Büchern.

¹ Unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers (UVP)

² Apothekenverkaufspreis (AVP). Der AVP ist keine unverbindliche Preisempfehlung der Hersteller. Der AVP ist ein von den Apotheken selbst in Ansatz gebrachter Preis für rezeptfreie Arzneimittel, der in der Höhe dem für Apotheken verbindlichen Arzneimittel Abgabepreis entspricht, zu dem eine Apotheke in bestimmten Fällen (z.B. bei Kindern unter 12 Jahren) das Produkt mit der gesetzlichen Krankenversicherung abrechnet.

Im Gegensatz zum AVP ist die gebräuchliche UVP eine Empfehlung der Hersteller.

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