TANTUM VERDE 1,5 mg/ml Lösung z.Anw.i.d.Mundhöhle 240 ml

Artikelnummer: 10253073

Grundpreis: 52,00 € / 1 l

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Bei Arzneimitteln: Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker.

Bei Tierarzneimitteln: Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihren Tierarzt oder Apotheker.

PZN 10253073
Anbieter Angelini Pharma Deutschland GmbH
Packungsgröße 240 ml
Packungsnorm N1
Produktname Tantum Verde 1,5mg/ml Lösung zur Anwendung in der Mundhöhle
Darreichungsform Lösung
Monopräparat ja
Wirksubstanz Benzydamin hydrochlorid
Rezeptpflichtig nein
Apothekenpflichtig ja

Die Gesamtdosis sollte nicht ohne Rücksprache mit einem Arzt oder Apotheker überschritten werden.

Art der Anwendung?
Spülen Sie mit dem Arzneimittel die Mundhöhle für 20 bis 30 Sekunden.
Oder: Gurgeln Sie mit dem Arzneimittel.
Danach spucken Sie das Arzneimittel aus und vermeiden Sie ein Verschlucken.

Dauer der Anwendung?
Eine Besserung der Beschwerden tritt in der Regel innerhalb von 2-4 Tagen ein. Bei länger anhaltenden oder regelmäßig wiederkehrenden Beschwerden sollten Sie Ihren Arzt aufsuchen.

Überdosierung?
Bei einer Überdosierung kann es unter anderem zu Schlafstörungen, Unruhe, optischen Halluzinationen, Nesselsucht und Hautausschlag kommen. Bei versehentlichem Verschlucken größerer Mengen wenden Sie sich umgehend an einen Arzt. Es kann unter anderem zu Erbrechen, Bauchschmerzen, Unruhe, Angst, Krämpfe und Fieber kommen.

Generell gilt: Achten Sie vor allem bei Säuglingen, Kleinkindern und älteren Menschen auf eine gewissenhafte Dosierung. Im Zweifelsfalle fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker nach etwaigen Auswirkungen oder Vorsichtsmaßnahmen.

Eine vom Arzt verordnete Dosierung kann von den Angaben der Packungsbeilage abweichen. Da der Arzt sie individuell abstimmt, sollten Sie das Arzneimittel daher nach seinen Anweisungen anwenden.

 

Dosierung
Zum Gurgeln oder Spülen:
 
Jugendliche ab 12 Jahren und Erwachsene 15 ml (1 Esslöffel) 2-3mal täglich nach der Mahlzeit
Höchstdosis: Bei starken Beschwerden kann die Anwendung bis zu 5-mal täglich erfolgen.
 
Suchen Sie Ihren Arzt auf, wenn sich Ihre Beschwerden verschlimmern oder innerhalb von 3 Tagen keine Besserung eintritt und wenn zusätzlich Fieber oder andere Beschwerden auftreten.

 

- Schmerzen und Reizungen im Mund- und Rachenraum, wie z. B.:
- Halsschmerzen
- Entzündung der Mundschleimhaut (Stomatitis)

Wie wirkt der Inhaltsstoff des Arzneimittels?

Der Wirkstoff Benzydamin hat eine entzündungshemmende, schmerzlindernde und antibakterielle Wirkung.
bezogen auf 1 ml Lösung

1,5 mg Benzydamin hydrochlorid

1,34 mg Benzydamin

1 mg Methyl-4-hydroxybenzoat

80 mg Ethanol 96% (V/V)

+ Glycerol

+ Natriumhydrogencarbonat

+ Natron

+ Natrium bicarbonat

0,05 mg Polysorbat 20

+ Saccharin

+ Wasser, gereinigtes

0,3 mg Minz-Aroma

+ Levomenthol

+ 3,6-Dimethyl-4,5,6,7-tetrahydro-1-benzofuran

+ Benzylalkohol

+ Citral

+ Citronellol

+ Eugenol

+ Geraniol

+ Isoeugenol

+ D-Limonen

+ Linalool

+ Zimtalkohol

0,042 mg Levomenthol

+ Chinolingelb

+ Patentblau V

Was spricht gegen eine Anwendung?

Immer:
- Überempfindlichkeit gegen die Inhaltsstoffe

Unter Umständen - sprechen Sie hierzu mit Ihrem Arzt oder Apotheker:
- Asthma bronchiale

Welche Altersgruppe ist zu beachten?
- Kinder unter 12 Jahren: Das Arzneimittel darf nicht angewendet werden.

Was ist mit Schwangerschaft und Stillzeit?
- Schwangerschaft: Wenden Sie sich an Ihren Arzt. Es spielen verschiedene Überlegungen eine Rolle, ob und wie das Arzneimittel in der Schwangerschaft angewendet werden kann.
- Stillzeit: Wenden Sie sich an Ihren Arzt oder Apotheker. Er wird Ihre besondere Ausgangslage prüfen und Sie entsprechend beraten, ob und wie Sie mit dem Stillen weitermachen können.

Ist Ihnen das Arzneimittel trotz einer Gegenanzeige verordnet worden, sprechen Sie mit Ihrem Arzt oder Apotheker. Der therapeutische Nutzen kann höher sein, als das Risiko, das die Anwendung bei einer Gegenanzeige in sich birgt.
Welche unerwünschten Wirkungen können auftreten?

- Erhöhte Lichtempfindlichkeit der Haut

Bemerken Sie eine Befindlichkeitsstörung oder Veränderung während der Behandlung, wenden Sie sich an Ihren Arzt oder Apotheker.

Für die Information an dieser Stelle werden vor allem Nebenwirkungen berücksichtigt, die bei mindestens einem von 1.000 behandelten Patienten auftreten.
Was sollten Sie beachten?
- Vermeiden Sie übermäßige UV-Strahlung, z.B. in Solarien oder bei ausgedehnten Sonnenbädern, weil die Haut während der Anwendung des Arzneimittels empfindlicher reagiert.
- Vorsicht bei Allergie gegen Schmerzmittel!
- Vorsicht bei Allergie gegen das Süßungsmittel Saccharin (E-Nummer E 954)!
- Vorsicht bei Allergie gegen Farbstoffe (z.B. Chinolingelb mit der E-Nummer E 104)!
- Das Arzneimittel enthält in geringen Mengen Alkohol, sollte deshalb von Alkoholikern gemieden werden.
- Parabene (Konservierungsstoffe z.B. E 214 - E 219) können Überempfindlichkeitsreaktionen, auch mit zeitlicher Verzögerung, hervorrufen.
- Es kann Arzneimittel geben, mit denen Wechselwirkungen auftreten. Sie sollten deswegen generell vor der Behandlung mit einem neuen Arzneimittel jedes andere, das Sie bereits anwenden, dem Arzt oder Apotheker angeben. Das gilt auch für Arzneimittel, die Sie selbst kaufen, nur gelegentlich anwenden oder deren Anwendung schon einige Zeit zurückliegt.

Bei Arzneimitteln: Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker.

Bei Tierarzneimitteln: Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihren Tierarzt oder Apotheker.

* Sparpotential gegenüber der unverbindlichen Preisempfehlung des Herstellers (UVP) oder der unverbindlichen Herstellermeldung des Apothekenverkaufspreises (UAVP) an die Informationsstelle für Arzneispezialitäten (IFA GmbH) / nur bei rezeptfreien Produkten außer Büchern.

¹ Unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers (UVP)

² Apothekenverkaufspreis (AVP). Der AVP ist keine unverbindliche Preisempfehlung der Hersteller. Der AVP ist ein von den Apotheken selbst in Ansatz gebrachter Preis für rezeptfreie Arzneimittel, der in der Höhe dem für Apotheken verbindlichen Arzneimittel Abgabepreis entspricht, zu dem eine Apotheke in bestimmten Fällen (z.B. bei Kindern unter 12 Jahren) das Produkt mit der gesetzlichen Krankenversicherung abrechnet.

Im Gegensatz zum AVP ist die gebräuchliche UVP eine Empfehlung der Hersteller.

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