ORGAPLASMA überzogene Tabletten 50 St

Artikelnummer: 04863123

Grundpreis: 0,47 € / 1 St

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Bei Arzneimitteln: Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker.

Bei Tierarzneimitteln: Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihren Tierarzt oder Apotheker.

PZN 04863123
Anbieter Ardeypharm GmbH
Packungsgröße 50 St
Packungsnorm N2
Produktname Orgaplasma
Darreichungsform Überzogene Tabletten
Monopräparat ja
Wirksubstanz Ginsengwurzel-Trockenextrakt (3-4,5:1); Auszugsmittel: Ethanol 30% (m/m)
Pfl. Arzneimittel ja
Rezeptpflichtig nein
Apothekenpflichtig ja

Die Gesamtdosis sollte nicht ohne Rücksprache mit einem Arzt oder Apotheker überschritten werden.

Art der Anwendung?
Nehmen Sie das Arzneimittel mit Flüssigkeit (z.B. 1 Glas Wasser) ein.

Dauer der Anwendung?
Ohne ärztlichen Rat sollten Sie das Arzneimittel nicht länger als 3 Monate anwenden. Nach dieser Zeit sollte eine Behandlungspause von 1 Monat eingelegt werden.

Überdosierung?
Bei einer Überdosierung kann es zu Übelkeit, Magenbeschwerden und Durchfall kommen. Setzen Sie sich bei dem Verdacht auf eine Überdosierung umgehend mit einem Arzt in Verbindung.

Einnahme vergessen?
Setzen Sie die Einnahme zum nächsten vorgeschriebenen Zeitpunkt ganz normal (also nicht mit der doppelten Menge) fort.

Generell gilt: Achten Sie vor allem bei Säuglingen, Kleinkindern und älteren Menschen auf eine gewissenhafte Dosierung. Im Zweifelsfalle fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker nach etwaigen Auswirkungen oder Vorsichtsmaßnahmen.

Eine vom Arzt verordnete Dosierung kann von den Angaben der Packungsbeilage abweichen. Da der Arzt sie individuell abstimmt, sollten Sie das Arzneimittel daher nach seinen Anweisungen anwenden.

 

Dosierung
Jugendliche ab 12 Jahren und Erwachsene 2 Tabletten 2-mal täglich unabhängig von der Mahlzeit
Suchen Sie Ihren Arzt auf, wenn unklare oder anhaltende Beschwerden auftreten.

 

- Zur allgemeinen Stärkung bei:
   - Schwächegefühl
   - Müdigkeit
   - Konzentrationsschwäche
   - Leistungsschwäche

Wie wirkt der Inhaltsstoff des Arzneimittels?

Die Inhaltsstoffe entstammen der Pflanze Ginseng und wirken als natürliches Gemisch. Zu der Pflanze selbst:

- Aussehen: ausdauernder, etwa kniehoher Strauch mit einem einzelnen Trieb und einem ausgeprägten Wurzelstock, 5-zählig gefingerte Blätter; die Früchte sind etwa erbsengroß und leuchtend rot
- Vorkommen: Ostasien, Rußland
- Hauptsächliche Inhaltsstoffe: Triterpensaponine (Ginsenoside)
- Verwendete Pflanzenteile und Zubereitungen: hauptsächlich Extrakte des getrockneten Wurzelstocks
Das Gemisch aus bis zu 25 verschiedenen Inhaltsstoffen hat einen positiven Einfluß auf die Stimmung und verbessert sowohl die körperliche als auch die geistige Leistungsfähigkeit. Studien haben ebenfalls gezeigt, dass das Immunsystem angeregt wird.
bezogen auf 1 Tablette

125 mg Ginsengwurzel-Trockenextrakt (3-4,5:1); Auszugsmittel: Ethanol 30% (m/m)

+ Lactose-1-Wasser

+ Rizinusöl, hydriert

+ Cellulosepulver

+ Siliciumdioxid, hochdisperses

+ Stearinsäure

+ Talkum

+ Magnesium stearat

+ Carboxymethylstärke, Natrium Typ A

+ Tricalciumphosphat

+ Methacrylsäure-Methylmethacrylat-Copolymer (1:1)

+ Macrogol 6000

+ Saccharose

+ Calciumcarbonat

+ Arabisches Gummi

+ Tragant

+ Montanglycolwachs

+ Titandioxid

+ Eisen(III)-oxid

+ Erythrosin

+ Ponceau 4R

Was spricht gegen eine Anwendung?

Immer:
- Überempfindlichkeit gegen die Inhaltsstoffe

Unter Umständen - sprechen Sie hierzu mit Ihrem Arzt oder Apotheker:
- Diabetes mellitus (Zuckerkrankheit)

Welche Altersgruppe ist zu beachten?
- Kinder unter 12 Jahren: Das Arzneimittel sollte in der Regel in dieser Altersgruppe nicht angewendet werden.

Was ist mit Schwangerschaft und Stillzeit?
- Schwangerschaft: Das Arzneimittel sollte nach derzeitigen Erkenntnissen nicht angewendet werden.
- Stillzeit: Von einer Anwendung wird nach derzeitigen Erkenntnissen abgeraten. Eventuell ist ein Abstillen in Erwägung zu ziehen.

Ist Ihnen das Arzneimittel trotz einer Gegenanzeige verordnet worden, sprechen Sie mit Ihrem Arzt oder Apotheker. Der therapeutische Nutzen kann höher sein, als das Risiko, das die Anwendung bei einer Gegenanzeige in sich birgt.
Welche unerwünschten Wirkungen können auftreten?

- Magen-Darm-Beschwerden, wie:
- Übelkeit
- Durchfälle

Bemerken Sie eine Befindlichkeitsstörung oder Veränderung während der Behandlung, wenden Sie sich an Ihren Arzt oder Apotheker.

Für die Information an dieser Stelle werden vor allem Nebenwirkungen berücksichtigt, die bei mindestens einem von 1.000 behandelten Patienten auftreten.
Was sollten Sie beachten?
- Vorsicht bei Allergie gegen Farbstoffe (z.B. Tartrazin (E 102), Gelborange S (E 110), Azorubin (E 122), Amaranth (E 123) und Ponceau 4R (E 124)).
- Vorsicht bei einer Unverträglichkeit gegenüber Lactose. Wenn Sie eine Diabetes-Diät einhalten müssen, sollten Sie den Zuckergehalt berücksichtigen.
- Vorsicht bei einer Unverträglichkeit gegenüber Saccharose. Wenn Sie eine Diabetes-Diät einhalten müssen, sollten Sie den Zuckergehalt berücksichtigen.
- Es kann Arzneimittel geben, mit denen Wechselwirkungen auftreten. Sie sollten deswegen generell vor der Behandlung mit einem neuen Arzneimittel jedes andere, das Sie bereits anwenden, dem Arzt oder Apotheker angeben. Das gilt auch für Arzneimittel, die Sie selbst kaufen, nur gelegentlich anwenden oder deren Anwendung schon einige Zeit zurückliegt.

Bei Arzneimitteln: Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker.

Bei Tierarzneimitteln: Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihren Tierarzt oder Apotheker.

* Sparpotential gegenüber der unverbindlichen Preisempfehlung des Herstellers (UVP) oder der unverbindlichen Herstellermeldung des Apothekenverkaufspreises (UAVP) an die Informationsstelle für Arzneispezialitäten (IFA GmbH) / nur bei rezeptfreien Produkten außer Büchern.

¹ Unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers (UVP)

² Apothekenverkaufspreis (AVP). Der AVP ist keine unverbindliche Preisempfehlung der Hersteller. Der AVP ist ein von den Apotheken selbst in Ansatz gebrachter Preis für rezeptfreie Arzneimittel, der in der Höhe dem für Apotheken verbindlichen Arzneimittel Abgabepreis entspricht, zu dem eine Apotheke in bestimmten Fällen (z.B. bei Kindern unter 12 Jahren) das Produkt mit der gesetzlichen Krankenversicherung abrechnet.

Im Gegensatz zum AVP ist die gebräuchliche UVP eine Empfehlung der Hersteller.

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