KLOSTERFRAU Hustensaft 240 g

Artikelnummer: 13505569

Grundpreis: 18,71 € / 1 kg

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Bei Arzneimitteln: Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker.

Bei Tierarzneimitteln: Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihren Tierarzt oder Apotheker.

PZN 13505569
Anbieter MCM KLOSTERFRAU Vertr. GmbH
Packungsgröße 240 g
Produktname Klosterfrau Hustensaft
Darreichungsform Saft
Monopräparat ja
Wirksubstanz Spitzwegerichblätter-Fluidextrakt (1:1); Auszugsmittel: Ethanol 20% (m/m)
Alkoholgehalt 3 Vol.-%
Pfl. Arzneimittel ja
Rezeptpflichtig nein
Apothekenpflichtig nein

Die Gesamtdosis sollte nicht ohne Rücksprache mit einem Arzt oder Apotheker überschritten werden.

Art der Anwendung?
Nehmen Sie das Arzneimittel unverdünnt ein.
Oder: Bereiten Sie das Arzneimittel zu und nehmen Sie es ein. Dazu verdünnen Sie es mit Wasser.

Dauer der Anwendung?
Die Anwendungsdauer ist nicht begrenzt. Bei länger anhaltenden Beschwerden sollten Sie Ihren Arzt aufsuchen.

Überdosierung?
Es sind keine Überdosierungserscheinungen bekannt. Im Zweifelsfall wenden Sie sich an Ihren Arzt.

Einnahme vergessen?
Setzen Sie die Einnahme zum nächsten vorgeschriebenen Zeitpunkt ganz normal (also nicht mit der doppelten Menge) fort.

Generell gilt: Achten Sie vor allem bei Säuglingen, Kleinkindern und älteren Menschen auf eine gewissenhafte Dosierung. Im Zweifelsfalle fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker nach etwaigen Auswirkungen oder Vorsichtsmaßnahmen.

Eine vom Arzt verordnete Dosierung kann von den Angaben der Packungsbeilage abweichen. Da der Arzt sie individuell abstimmt, sollten Sie das Arzneimittel daher nach seinen Anweisungen anwenden.

 

Dosierung
Allgemeine Dosierungsempfehlung:
 
Kinder zwischen 2 und 4 Jahren 5 ml Saft 3-mal täglich unabhängig von der Mahlzeit

Kinder zwischen 4 und 12 Jahren 10 ml Saft 3-mal täglich unabhängig von der Mahlzeit

Jugendliche ab 12 Jahren und Erwachsene 15 ml Saft 3-mal täglich unabhängig von der Mahlzeit
Dosierhilfe: Dem Arzneimittel liegt für eine korrekte Dosierung ein Messbehältnis bei.
 
Suchen Sie Ihren Arzt bei unklaren oder neu auftretenden Beschwerden auf.

 

- Erkältungskrankheiten der Atemwege

Wie wirkt der Inhaltsstoff des Arzneimittels?

Die Inhaltsstoffe entstammen der Pflanze Spitzwegerich und wirken als natürliches Gemisch. Zu der Pflanze selbst:
- Aussehen: Krautige Pflanze, deren Blätter am Boden zu einer Rosette geordnet sind und einem in der Mitte entspringenden 10-50 cm langen Stängel und einer kleinen Ähre.
- Vorkommen: Weltweit, in eher kühl-gemäßigten Zonen
- Hauptsächliche Inhaltsstoffe: Schleimstoffe, Aucubin (Bitterstoff), Gerbstoffe
- Verwendete Pflanzenteile und Zubereitungen: Extrakte, Tinkturen, Sirup und Presssaft aus Blätter, Blüten, Stängel und Kraut
Sowohl innerlich als auch äusserlich angewendet zeigt Spitzwegerich reizmildernde, die (Schleim-)Haut zusammenziehende und keimtötende Wirkung, die unter anderem auf die Gerbstoffe und die Bitterstoffe zurückgeht. Spitzwegerich ist ausserdem auswurffördernd und wirkt krampflösend in den Bronchien. Die Schleimstoffe bilden auf den Schleimhäuten der Atemwege eine schützende Schicht, halten so Reize ab und hemmen den Reizhusten vor Ort.
bezogen auf 5 ml Sirup

600 mg Spitzwegerichblätter-Fluidextrakt (1:1); Auszugsmittel: Ethanol 20% (m/m)

+ Kalium sorbat

+ Invertzucker-Lösung

875 mg Saccharose

850 mg Glucose

850 mg Fructose

+ Wasser, gereinigtes

+ Ethanol

Was spricht gegen eine Anwendung?

- Überempfindlichkeit gegen die Inhaltsstoffe

Welche Altersgruppe ist zu beachten?
- Säuglinge und Kleinkinder unter 2 Jahren: Das Arzneimittel darf nicht angewendet werden.

Was ist mit Schwangerschaft und Stillzeit?
- Schwangerschaft: Das Arzneimittel sollte nach derzeitigen Erkenntnissen nicht angewendet werden.
- Stillzeit: Von einer Anwendung wird nach derzeitigen Erkenntnissen abgeraten. Eventuell ist ein Abstillen in Erwägung zu ziehen.

Ist Ihnen das Arzneimittel trotz einer Gegenanzeige verordnet worden, sprechen Sie mit Ihrem Arzt oder Apotheker. Der therapeutische Nutzen kann höher sein, als das Risiko, das die Anwendung bei einer Gegenanzeige in sich birgt.
Welche unerwünschten Wirkungen können auftreten?

- Allergische Reaktionen

Bemerken Sie eine Befindlichkeitsstörung oder Veränderung während der Behandlung, wenden Sie sich an Ihren Arzt oder Apotheker.

Für die Information an dieser Stelle werden vor allem Nebenwirkungen berücksichtigt, die bei mindestens einem von 1.000 behandelten Patienten auftreten.
Was sollten Sie beachten?
- Das Arzneimittel enthält in geringen Mengen Alkohol, sollte deshalb von Alkoholikern gemieden werden.
- Vorsicht bei einer Unverträglichkeit gegenüber Fructose (Fruchtzucker). Wenn Sie eine Diabetes-Diät einhalten müssen, sollten Sie den Zuckergehalt berücksichtigen.
- Vorsicht bei einer Unverträglichkeit gegenüber Glucose. Wenn Sie eine Diabetes-Diät einhalten müssen, sollten Sie den Zuckergehalt berücksichtigen.
- Vorsicht bei einer Unverträglichkeit gegenüber Glucose und Fructose. Wenn Sie eine Diabetes-Diät einhalten müssen, sollten Sie den Zuckergehalt berücksichtigen.
- Vorsicht bei einer Unverträglichkeit gegenüber Saccharose. Wenn Sie eine Diabetes-Diät einhalten müssen, sollten Sie den Zuckergehalt berücksichtigen.
- Es kann Arzneimittel geben, mit denen Wechselwirkungen auftreten. Sie sollten deswegen generell vor der Behandlung mit einem neuen Arzneimittel jedes andere, das Sie bereits anwenden, dem Arzt oder Apotheker angeben. Das gilt auch für Arzneimittel, die Sie selbst kaufen, nur gelegentlich anwenden oder deren Anwendung schon einige Zeit zurückliegt.

Bei Arzneimitteln: Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker.

Bei Tierarzneimitteln: Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihren Tierarzt oder Apotheker.

* Sparpotential gegenüber der unverbindlichen Preisempfehlung des Herstellers (UVP) oder der unverbindlichen Herstellermeldung des Apothekenverkaufspreises (UAVP) an die Informationsstelle für Arzneispezialitäten (IFA GmbH) / nur bei rezeptfreien Produkten außer Büchern.

¹ Unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers (UVP)

² Apothekenverkaufspreis (AVP). Der AVP ist keine unverbindliche Preisempfehlung der Hersteller. Der AVP ist ein von den Apotheken selbst in Ansatz gebrachter Preis für rezeptfreie Arzneimittel, der in der Höhe dem für Apotheken verbindlichen Arzneimittel Abgabepreis entspricht, zu dem eine Apotheke in bestimmten Fällen (z.B. bei Kindern unter 12 Jahren) das Produkt mit der gesetzlichen Krankenversicherung abrechnet.

Im Gegensatz zum AVP ist die gebräuchliche UVP eine Empfehlung der Hersteller.

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