GINKOBIL-ratiopharm 120 mg Filmtabletten 120 St

Artikelnummer: 06680881

Grundpreis: 0,77 € / 1 St

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Bei Arzneimitteln: Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker.

Bei Tierarzneimitteln: Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihren Tierarzt oder Apotheker.

PZN 06680881
Anbieter ratiopharm GmbH
Packungsgröße 120 St
Packungsnorm N3
Produktname GINKOBIL ratiopharm 120mg
Darreichungsform Filmtabletten
Monopräparat ja
Wirksubstanz Ginkgoblätter-Trockenextrakt, extrahiert mit Aceton-Wasser (35-67:1)
Pfl. Arzneimittel ja
Rezeptpflichtig nein
Apothekenpflichtig ja

Die Gesamtdosis sollte nicht ohne Rücksprache mit einem Arzt oder Apotheker überschritten werden.

Art der Anwendung?
Nehmen Sie das Arzneimittel mit Flüssigkeit (z.B. 1 Glas Wasser) ein. Bei der Einnahme sollten Sie aufrecht stehen oder sitzen.

Dauer der Anwendung?
Ohne ärztlichen Rat sollten Sie das Arzneimittel nicht länger als 3 Monate anwenden. Allgemeine Behandlungsdauer: 6-8 Wochen.

Überdosierung?
Bei einer Überdosierung kann es zu Magen-Darm-Beschwerden, Kopfschmerzen und allergischen Hautreaktionen kommen. Setzen Sie sich bei dem Verdacht auf eine Überdosierung umgehend mit einem Arzt in Verbindung.

Einnahme vergessen?
Setzen Sie die Einnahme zum nächsten vorgeschriebenen Zeitpunkt ganz normal (also nicht mit der doppelten Menge) fort.

Generell gilt: Achten Sie vor allem bei Säuglingen, Kleinkindern und älteren Menschen auf eine gewissenhafte Dosierung. Im Zweifelsfalle fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker nach etwaigen Auswirkungen oder Vorsichtsmaßnahmen.

Eine vom Arzt verordnete Dosierung kann von den Angaben der Packungsbeilage abweichen. Da der Arzt sie individuell abstimmt, sollten Sie das Arzneimittel daher nach seinen Anweisungen anwenden.

 

Dosierung
Erwachsene 1 Tablette 2-mal täglich unabhängig von der Mahlzeit
Suchen Sie Ihren Arzt sofort auf, wenn zusätzlich Beschwerden wie plötzliche Schwerhörigkeit oder Hörverlust auftreten.

 

- Leistungsstörungen durch Veränderungen im Gehirn (Demenz), wie:
   - Konzentrationsschwäche
   - Gedächtnisstörungen

Wie wirkt der Inhaltsstoff des Arzneimittels?

Die Inhaltsstoffe entstammen der Pflanze Ginkgo und wirken als natürliches Gemisch. Zu der Pflanze selbst:

- Aussehen: stattlicher, zweihäusiger Baum mit charakteristisch fächerförmigen, parallelnervigen Blättern, die im Herbst goldgelb leuchten; die weiblichen Zapfen riechen unangenehm nach Buttersäure
- Vorkommen: China, Japan, Korea
- Hauptsächliche Inhaltsstoffe: Ginkgolide, Bilobalid, Flavonoide
- Verwendete Pflanzenteile und Zubereitungen: hauptsächlich Extrakte der getrockneten Blätter
Extrakte von Ginkgo verbessern die Fließeigenschaft des Blutes und fördern die Gehirndurchblutung.
bezogen auf 1 Tablette

120 mg Ginkgoblätter-Trockenextrakt, extrahiert mit Aceton-Wasser (35-67:1)

29,4 mg Ginkgo-Flavonglycoside

3,36-4,08 mg Ginkgolid A-Ginkgolid B-Ginkgolid C (x:y:z)

3,12-3,84 mg Bilobalid

höchstens 0,6 Mikrogramm Ginkgolsäuren

+ Croscarmellose natrium

+ Siliciumdioxid, hochdisperses

+ Hypromellose

+ Lactose-1-Wasser

+ Macrogol 1500

+ Magnesium stearat

+ Maisstärke

+ Cellulose, mikrokristalline

+ Dimeticon-Siliciumdioxid-α-hydro-ω-octadecyloxypoly(oxyethylen)-5-Sorbinsäure-Wasser

+ Talkum

+ Titandioxid

+ Eisen(III)-oxid

Was spricht gegen eine Anwendung?

Immer:
- Überempfindlichkeit gegen die Inhaltsstoffe

Unter Umständen - sprechen Sie hierzu mit Ihrem Arzt oder Apotheker:
- Erhöhte Blutungsneigung
- Epilepsie

Welche Altersgruppe ist zu beachten?
- Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren: Das Arzneimittel sollte in der Regel in dieser Altersgruppe nicht angewendet werden.

Was ist mit Schwangerschaft und Stillzeit?
- Schwangerschaft: Das Arzneimittel sollte nach derzeitigen Erkenntnissen nicht angewendet werden.
- Stillzeit: Von einer Anwendung wird nach derzeitigen Erkenntnissen abgeraten. Eventuell ist ein Abstillen in Erwägung zu ziehen.

Ist Ihnen das Arzneimittel trotz einer Gegenanzeige verordnet worden, sprechen Sie mit Ihrem Arzt oder Apotheker. Der therapeutische Nutzen kann höher sein, als das Risiko, das die Anwendung bei einer Gegenanzeige in sich birgt.
Welche unerwünschten Wirkungen können auftreten?

Für das Arzneimittel sind nur Nebenwirkungen beschrieben, die bisher nur in Ausnahmefällen aufgetreten sind.

Bemerken Sie eine Befindlichkeitsstörung oder Veränderung während der Behandlung, wenden Sie sich an Ihren Arzt oder Apotheker.

Für die Information an dieser Stelle werden vor allem Nebenwirkungen berücksichtigt, die bei mindestens einem von 1.000 behandelten Patienten auftreten.
Was sollten Sie beachten?
- Vorsicht bei Allergie gegen Bindemittel (z.B. Carboxymethylcellulose mit der E-Nummer E 466)!
- Vorsicht bei einer Unverträglichkeit gegenüber Lactose. Wenn Sie eine Diabetes-Diät einhalten müssen, sollten Sie den Zuckergehalt berücksichtigen.
- Es kann Arzneimittel geben, mit denen Wechselwirkungen auftreten. Sie sollten deswegen generell vor der Behandlung mit einem neuen Arzneimittel jedes andere, das Sie bereits anwenden, dem Arzt oder Apotheker angeben. Das gilt auch für Arzneimittel, die Sie selbst kaufen, nur gelegentlich anwenden oder deren Anwendung schon einige Zeit zurückliegt.

Bei Arzneimitteln: Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker.

Bei Tierarzneimitteln: Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihren Tierarzt oder Apotheker.

* Sparpotential gegenüber der unverbindlichen Preisempfehlung des Herstellers (UVP) oder der unverbindlichen Herstellermeldung des Apothekenverkaufspreises (UAVP) an die Informationsstelle für Arzneispezialitäten (IFA GmbH) / nur bei rezeptfreien Produkten außer Büchern.

¹ Unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers (UVP)

² Apothekenverkaufspreis (AVP). Der AVP ist keine unverbindliche Preisempfehlung der Hersteller. Der AVP ist ein von den Apotheken selbst in Ansatz gebrachter Preis für rezeptfreie Arzneimittel, der in der Höhe dem für Apotheken verbindlichen Arzneimittel Abgabepreis entspricht, zu dem eine Apotheke in bestimmten Fällen (z.B. bei Kindern unter 12 Jahren) das Produkt mit der gesetzlichen Krankenversicherung abrechnet.

Im Gegensatz zum AVP ist die gebräuchliche UVP eine Empfehlung der Hersteller.

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