GAVISCON Dual 500mg/213mg/325mg Suspens.im Beutel 24X10 ml

Artikelnummer: 04363834

Grundpreis: 95,71 € / 1 l

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Bei Arzneimitteln: Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker.

Bei Tierarzneimitteln: Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihren Tierarzt oder Apotheker.

PZN 04363834
Anbieter Reckitt Benckiser Deutschland GmbH
Packungsgröße 24X10 ml
Packungsnorm N1
Produktname Gaviscon Dual 500mg/213mg/325mg im Beutel
Darreichungsform Suspension
Rezeptpflichtig nein
Apothekenpflichtig ja

Die Gesamtdosis sollte nicht ohne Rücksprache mit einem Arzt oder Apotheker überschritten werden.

Art der Anwendung?
Nehmen Sie das Arzneimittel ein.

Dauer der Anwendung?
Die Anwendungsdauer richtet sich nach Art der Beschwerde und/oder Dauer der Erkrankung und wird deshalb nur von Ihrem Arzt bestimmt. Eine dauerhafte Einnahme sollte vermieden werden, da ansonsten ernste Erkrankungen mit ähnlichen Symptomen überdeckt werden können.

Überdosierung?
Bei einer Überdosierung kann es zu einem Spannungsgefühl im Bauchraum kommen. Setzen Sie sich bei dem Verdacht auf eine Überdosierung umgehend mit einem Arzt in Verbindung.

Generell gilt: Achten Sie vor allem bei Säuglingen, Kleinkindern und älteren Menschen auf eine gewissenhafte Dosierung. Im Zweifelsfalle fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker nach etwaigen Auswirkungen oder Vorsichtsmaßnahmen.

Eine vom Arzt verordnete Dosierung kann von den Angaben der Packungsbeilage abweichen. Da der Arzt sie individuell abstimmt, sollten Sie das Arzneimittel daher nach seinen Anweisungen anwenden.

 

Dosierung
Allgemeine Dosierungsempfehlung:
 
Jugendliche ab 12 Jahren und Erwachsene 10-20 ml (1-2 Beutel) bis zu 4-mal täglich nach der Mahlzeit und vor dem Schlafengehen
Das Arzneimittel darf bei Kindern und Jugendlichen unter 12 Jahren nur nach ärztlicher Abklärung gegeben werden.
 

- Behandlung der Symptome der Refluxkrankheit (Sodbrennen, saures Aufstoßen, Verdauungsbeschwerden)

Wie wirken die Inhaltsstoffe des Arzneimittels?

Natriumalginat: Der Wirkstoff wird in Kombination mit Natriumbicarbonat und Calciumcarbonat bei Magenbrennen und saurem Aufstoßen ("Sodbrennen") eingesetzt.

Natron (Natriumhydrogencarbonat): Der Wirkstoff ist ein Salz, das der Körper braucht, um das neutrale Milieu des Blutes aufrecht zu erhalten. Verschiebt sich der pH-Wert beispielsweise im Rahmen von Lungen- oder Nierenfunktionsstörungen in den sauren Bereich, kann sich für den Patienten eine lebensbedrohliche Situation ergeben. Das Salz bringt das gestörte Gleichgewicht wieder ins Lot. Hat ein heftiger Durchfall dem Körper notwendige Salze entzogen, füllt zum Beispiel eine Lösung, die unter anderem Natron (Natriumhydrogencarbonat) enthält, die Speicher wieder auf.


Calciumcarbonat: Calciumionen haben entscheidende Bedeutung bei der Aktivierung biologischer Systeme. Ein Mangel an Calcium im Blut erhöht, ein Überschuss dagegen vermindert die neuromuskuläre Erregbarkeit. Orale Calciumzufuhr fördert die Remineralisation des Skeletts bei Calciummangel. Zusätzlich bindet und neutralisiert der Wirkstoff Magensäure. Das Kalzium bildet mit Magensäure schwer lösliche Salze, die über den Stuhlgang ausgeschieden werden. Derart wirkt der Stoff gegen Sodbrennen, Aufstoßen und andere säurebedingte Magenbeschwerden. Zudem verringert sich die Gefahr, dass infolge einer Übersäuerung Geschwüre im Magen-Darm-Bereich auftreten.
bezogen auf 10 ml Suspension = 1 Beutel

500 mg Natrium alginat

213 mg Natriumhydrogencarbonat

213 mg Natron

213 mg Natrium bicarbonat

325 mg Calciumcarbonat

130 mg Calcium-Ion

+ Carbomer 974 P

40 mg Methyl-4-hydroxybenzoat

6 mg Propyl-4-hydroxybenzoat

+ Saccharin natrium

+ Pfefferminz-Aroma

+ Levomenthol

+ Natriumhydroxid zur pH-Wert-Einstellung

insgesamt 127,88 mg Natrium-Ion

+ Wasser, gereinigtes

Was spricht gegen eine Anwendung?

- Überempfindlichkeit gegen die Inhaltsstoffe

Welche Altersgruppe ist zu beachten?
- Kinder unter 12 Jahren: Das Arzneimittel darf nur nach Rücksprache mit einem Arzt oder unter ärztlicher Kontrolle angewendet werden.

Was ist mit Schwangerschaft und Stillzeit?
- Schwangerschaft: Wenden Sie sich an Ihren Arzt. Es spielen verschiedene Überlegungen eine Rolle, ob und wie das Arzneimittel in der Schwangerschaft angewendet werden kann.
- Stillzeit: Wenden Sie sich an Ihren Arzt oder Apotheker. Er wird Ihre besondere Ausgangslage prüfen und Sie entsprechend beraten, ob und wie Sie mit dem Stillen weitermachen können.

Ist Ihnen das Arzneimittel trotz einer Gegenanzeige verordnet worden, sprechen Sie mit Ihrem Arzt oder Apotheker. Der therapeutische Nutzen kann höher sein, als das Risiko, das die Anwendung bei einer Gegenanzeige in sich birgt.
Welche unerwünschten Wirkungen können auftreten?

- Allergische Reaktion auf einen Hilfsstoff
- Atembeschwerden
- Verkrampfung der Bronchien

Bemerken Sie eine Befindlichkeitsstörung oder Veränderung während der Behandlung, wenden Sie sich an Ihren Arzt oder Apotheker.

Für die Information an dieser Stelle werden vor allem Nebenwirkungen berücksichtigt, die bei mindestens einem von 1.000 behandelten Patienten auftreten.
Was sollten Sie beachten?
- Vorsicht bei Allergie gegen das Süßungsmittel Saccharin (E-Nummer E 954)!
- Parabene (Konservierungsstoffe z.B. E 214 - E 219) können Überempfindlichkeitsreaktionen, auch mit zeitlicher Verzögerung, hervorrufen.
- Es kann Arzneimittel geben, mit denen Wechselwirkungen auftreten. Sie sollten deswegen generell vor der Behandlung mit einem neuen Arzneimittel jedes andere, das Sie bereits anwenden, dem Arzt oder Apotheker angeben. Das gilt auch für Arzneimittel, die Sie selbst kaufen, nur gelegentlich anwenden oder deren Anwendung schon einige Zeit zurückliegt.

Bei Arzneimitteln: Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker.

Bei Tierarzneimitteln: Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihren Tierarzt oder Apotheker.

* Sparpotential gegenüber der unverbindlichen Preisempfehlung des Herstellers (UVP) oder der unverbindlichen Herstellermeldung des Apothekenverkaufspreises (UAVP) an die Informationsstelle für Arzneispezialitäten (IFA GmbH) / nur bei rezeptfreien Produkten außer Büchern.

¹ Unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers (UVP)

² Apothekenverkaufspreis (AVP). Der AVP ist keine unverbindliche Preisempfehlung der Hersteller. Der AVP ist ein von den Apotheken selbst in Ansatz gebrachter Preis für rezeptfreie Arzneimittel, der in der Höhe dem für Apotheken verbindlichen Arzneimittel Abgabepreis entspricht, zu dem eine Apotheke in bestimmten Fällen (z.B. bei Kindern unter 12 Jahren) das Produkt mit der gesetzlichen Krankenversicherung abrechnet.

Im Gegensatz zum AVP ist die gebräuchliche UVP eine Empfehlung der Hersteller.

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