SARAI Hartkapseln 100 St

Artikelnummer: 02515866

Grundpreis: 0,20 € / 1 St

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19,95 € 3
 

Bei Arzneimitteln: Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker.

Bei Tierarzneimitteln: Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihren Tierarzt oder Apotheker.

PZN 02515866
Anbieter Aristo Pharma GmbH
Packungsgröße 100 St
Packungsnorm N3
Produktname Sarai
Darreichungsform Hartkapseln
Monopräparat ja
Wirksubstanz Mönchspfefferfrüchte-Trockenextrakt (7-13:1); Auszugsmittel: Ethanol 60% (m/m)
Pfl. Arzneimittel ja
Rezeptpflichtig nein
Apothekenpflichtig ja

Die Gesamtdosis sollte nicht ohne Rücksprache mit einem Arzt oder Apotheker überschritten werden.

Art der Anwendung?
Nehmen Sie das Arzneimittel mit Flüssigkeit (z.B. 1 Glas Wasser) ein.

Dauer der Anwendung?
Ohne ärztlichen Rat sollte das Arzneimittel nicht länger als 3 Monate angewendet werden. Bei länger anhaltenden oder regelmäßig wiederkehrenden Beschwerden sollten Sie Ihren Arzt aufsuchen.

Überdosierung?
Es sind keine Überdosierungserscheinungen bekannt. Im Zweifelsfall wenden Sie sich an Ihren Arzt.

Anwendung vergessen?
Setzen Sie die Anwendung zum nächsten vorgeschriebenen Zeitpunkt ganz normal (also nicht mit der doppelten Menge) fort.

Generell gilt: Achten Sie vor allem bei Säuglingen, Kleinkindern und älteren Menschen auf eine gewissenhafte Dosierung. Im Zweifelsfalle fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker nach etwaigen Auswirkungen oder Vorsichtsmaßnahmen.

Eine vom Arzt verordnete Dosierung kann von den Angaben der Packungsbeilage abweichen. Da der Arzt sie individuell abstimmt, sollten Sie das Arzneimittel daher nach seinen Anweisungen anwenden.

 

Dosierung
Erwachsene 1 Kapsel 1-mal täglich täglich zum gleichen Zeitpunkt, unabhängig von der Mahlzeit
Vor der Behandlung mit diesem Arzneimittel sollte eine Untersuchung durch Ihren Arzt erfolgen.

 

- Unregelmäßige Regelblutung
- Spannungs- und Schwellungsgefühl in den Brüsten (Mastodynie)
- Beschwerden vor Eintritt der Regelblutung (Prämenstruelles Syndrom, PMS)

Wie wirkt der Inhaltsstoff des Arzneimittels?

Die Inhaltsstoffe entstammen der Pflanze Mönchspfeffer und wirken als natürliches Gemisch. Zu der Pflanze selbst:

- Aussehen: bis zu 6 m hoher Baum oder Strauch, dessen Fiederblätter auf der Unterseite behaart sind, die kleinen duftenden violetten Blüten bilden ährenartige Blütenstände, die Früchte sind klein, rötlich-schwarz
- Vorkommen: Südeuropa, Asien
- Hauptsächliche Inhaltsstoffe: ätherisches Öl (Limonen, Pinen), Iridoidglykoside (Aucubin, Agnosid), Flavonoide
- Verwendete Pflanzenteile und Zubereitungen: hauptsächlich Extrakte der Frucht
Extrakte von Mönchspfeffer unterdrücken die Freisetzung von Prolaktin. Die Konzentration dieser Substanz ist vor der Menstruation häufig erhöht und ist eine der Ursachen für die prämenstruellen Beschwerden. Zusätzlich scheint Mönchspfeffer das Gleichgewicht zwischen Östrogen und Progesteron wiederherzustellen.
bezogen auf 1 Kapsel

4 mg Mönchspfefferfrüchte-Trockenextrakt (7-13:1); Auszugsmittel: Ethanol 60% (m/m)

+ Glucose-Sirup, sprühgetrockneter

36 mg Glucose

+ Siliciumdioxid, hochdisperses

+ Lactose-1-Wasser

32,3 mg Lactose

+ Magnesium stearat (pflanzlich)

+ Maisstärke

+ Talkum

+ Gelatine

+ Natriumdodecylsulfat

+ Wasser, gereinigtes

+ Titandioxid

+ Eisen(III)-oxid, rot

Was spricht gegen eine Anwendung?

- Überempfindlichkeit gegen die Inhaltsstoffe

Welche Altersgruppe ist zu beachten?
- Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren: Das Arzneimittel sollte in der Regel in dieser Altersgruppe nicht angewendet werden.

Was ist mit Schwangerschaft und Stillzeit?
- Schwangerschaft: Das Arzneimittel sollte nach derzeitigen Erkenntnissen nicht angewendet werden.
- Stillzeit: Von einer Anwendung wird nach derzeitigen Erkenntnissen abgeraten. Eventuell ist ein Abstillen in Erwägung zu ziehen.

Ist Ihnen das Arzneimittel trotz einer Gegenanzeige verordnet worden, sprechen Sie mit Ihrem Arzt oder Apotheker. Der therapeutische Nutzen kann höher sein, als das Risiko, das die Anwendung bei einer Gegenanzeige in sich birgt.
Welche unerwünschten Wirkungen können auftreten?

Für das Arzneimittel sind nur Nebenwirkungen beschrieben, die bisher nur in Ausnahmefällen aufgetreten sind.

Bemerken Sie eine Befindlichkeitsstörung oder Veränderung während der Behandlung, wenden Sie sich an Ihren Arzt oder Apotheker.

Für die Information an dieser Stelle werden vor allem Nebenwirkungen berücksichtigt, die bei mindestens einem von 1.000 behandelten Patienten auftreten.
Was sollten Sie beachten?
- Vorsicht bei einer Unverträglichkeit gegenüber Glucose. Wenn Sie eine Diabetes-Diät einhalten müssen, sollten Sie den Zuckergehalt berücksichtigen.
- Vorsicht bei einer Unverträglichkeit gegenüber Lactose. Wenn Sie eine Diabetes-Diät einhalten müssen, sollten Sie den Zuckergehalt berücksichtigen.
- Es kann Arzneimittel geben, mit denen Wechselwirkungen auftreten. Sie sollten deswegen generell vor der Behandlung mit einem neuen Arzneimittel jedes andere, das Sie bereits anwenden, dem Arzt oder Apotheker angeben. Das gilt auch für Arzneimittel, die Sie selbst kaufen, nur gelegentlich anwenden oder deren Anwendung schon einige Zeit zurückliegt.

Bei Arzneimitteln: Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker.

Bei Tierarzneimitteln: Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihren Tierarzt oder Apotheker.

* Sparpotential gegenüber der unverbindlichen Preisempfehlung des Herstellers (UVP) oder der unverbindlichen Herstellermeldung des Apothekenverkaufspreises (UAVP) an die Informationsstelle für Arzneispezialitäten (IFA GmbH) / nur bei rezeptfreien Produkten außer Büchern.

¹ Unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers (UVP)

² Apothekenverkaufspreis (AVP). Der AVP ist keine unverbindliche Preisempfehlung der Hersteller. Der AVP ist ein von den Apotheken selbst in Ansatz gebrachter Preis für rezeptfreie Arzneimittel, der in der Höhe dem für Apotheken verbindlichen Arzneimittel Abgabepreis entspricht, zu dem eine Apotheke in bestimmten Fällen (z.B. bei Kindern unter 12 Jahren) das Produkt mit der gesetzlichen Krankenversicherung abrechnet.

Im Gegensatz zum AVP ist die gebräuchliche UVP eine Empfehlung der Hersteller.

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